Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum (FRL gebundener Mietwohnraum – FRL gMW)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Programm „FRL gebundener Mietwohnraum“ des Freistaats Sachsen unterstützt die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Es richtet sich an Gemeinden und Wohnungseigentümer, um einkommensschwache Haushalte mit mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen zu versorgen. Der Fokus liegt auf Neubau, Modernisierung oder Ersterwerb in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt.

Wer wird gefördert?

Diese Sektion erläutert, welche Akteure im Rahmen der Richtlinie zur Förderung der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum unterstützt werden können. Primäre Antragsteller sind Gemeinden, die die Mittel an Wohnungseigentümer weiterleiten. Die Förderung zielt auf die Schaffung von angemessenem Wohnraum für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein ab, insbesondere in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt in Sachsen.

Was wird gefördert?

Dieser Abschnitt beschreibt die förderfähigen Maßnahmen, Sektoren und Projektstadien im Rahmen der Mietwohnraumförderung in Sachsen. Es werden Zuschüsse für Neubau, Modernisierung, Nutzungsänderung, Erweiterung von Gebäuden sowie den Ersterwerb von Wohnraum bereitgestellt. Die Maßnahmen müssen darauf abzielen, angemessenen Wohnraum für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein zu schaffen.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt beleuchtet die Details der finanziellen Unterstützung. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, dessen Höhe sich nach der anfänglichen Miete und der Wohnfläche richtet. Zudem werden die Dauer der Belegungsrechte und die Auszahlungsmodalitäten beschrieben.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt detailliert die wesentlichen Vorschriften und Vorgaben für Antragsteller und Begünstigte. Dazu gehören spezifische Auflagen für die Antragstellung, die Einhaltung von Mietpreis- und Belegungsbindungen, sowie die Sicherung der Fördermittel und die Beachtung von Beihilferegelungen.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt beschreibt den Ablauf des Antragsverfahrens für die Förderung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum. Es werden sowohl das Verfahren für Gemeinden als auch für Wohnungseigentümer detailliert dargestellt, einschließlich der Prüfschritte und Auszahlungsmodalitäten.

Rechtsgrundlagen

Dieser Abschnitt beschreibt die maßgeblichen rechtlichen Grundlagen der Förderrichtlinie. Er identifiziert die primären Gesetze und Verordnungen auf Landes- und EU-Ebene, die die Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum regeln und die Grundlage für die Gewährung der Zuwendungen bilden.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

4,80 € je Quadratmeter

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.10.YYYY

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Landeshauptstadt Dresden, Kreisfreie Stadt Leipzig (Sachsen), Erweiterung möglich

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe

Begünstigte

Begünstigte:

Haushalte mit Wohnberechtigungsschein, Wohnungseigentümer, Gemeinden

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur, Prozessoptimierung, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Freistaat Sachsen, Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Verwaltet von:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

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