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Wohneigentum im ländlichen Raum (RL WLR)
Offen

Darlehen
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Das Programm „Wohneigentum im ländlichen Raum (RL WLR)“ des Freistaats Sachsen unterstützt Privatpersonen bei der Schaffung, Erweiterung oder Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum außerhalb der größten Städte. Es bietet Darlehen, um den Erwerb und Erhalt von Eigenheimen im sächsischen ländlichen Raum zu fördern und damit die Wohnsituation nachhaltig zu verbessern.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite

Diese Förderrichtlinie richtet sich an Privatpersonen im ländlichen Raum Sachsens, die selbstgenutztes Wohneigentum schaffen, erweitern oder sanieren möchten. Das Programm zielt darauf ab, den Wohnraum in diesen Gebieten zu stärken und die Eigennutzung zu fördern.

Was wird gefördert: Projekte und Aktivitäten

Die Richtlinie unterstützt eine Reihe von Maßnahmen im Zusammenhang mit selbstgenutztem Wohneigentum, von der Neuerrichtung über den Erwerb und Umbau bis hin zur Sanierung und Erweiterung. Dies gewährleistet eine breite Unterstützung für verschiedene Wohnprojekte im ländlichen Raum.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines öffentlichen Darlehens der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Die Höhe des Darlehens variiert je nach Vorhaben und kann bis zu 80.000 Euro betragen, mit einer maximalen Laufzeit von 25 Jahren. Die Zinsen sind fest über die gesamte Laufzeit und werden vom Sächsischen Staatsministerium des Innern festgelegt.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, darunter die Eigennutzung des Wohneigentums über die gesamte Darlehenslaufzeit, die Erbringung eines Eigenanteils und die Einhaltung rechtlicher Vorschriften. Spezifische Anforderungen bestehen auch für die Kombination mit anderen Förderprogrammen und die Sicherung der Darlehen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Förderung ist bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zu stellen. Die SAB ist sowohl die Bewilligungsstelle als auch die Anlaufstelle für die Antragsunterlagen und die Prüfung der Förderfähigkeit.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung des Wohneigentums im ländlichen Raum (RL Wohneigentum ländlicher Raum – RL WLR). Diese Richtlinie, in Verbindung mit der Sächsischen Haushaltsordnung und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften, bildet die rechtliche Basis für die Vergabe der Zuwendungen.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Mindestens 10.000 € und höchstens 80.000 € (für Errichtung, Erwerb, Umbau); mindestens 8.000 € und höchstens 40.000 € (für Sanierung, Erweiterung)

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen (ohne kreisfreie Städte Chemnitz, Dresden, Leipzig)

Begünstigte

Begünstigte:

Privatpersonen, Immobilieneigentümer, Bauherren

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern

Verwaltet von: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Website: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)