Wohneigentum im ländlichen Raum (RL WLR) Offen
Das Programm „Wohneigentum im ländlichen Raum (RL WLR)“ des Freistaats Sachsen unterstützt Privatpersonen bei der Schaffung, Erweiterung oder Sanierung von selbstgenutztem Wohneigentum außerhalb der größten Städte. Es bietet Darlehen, um den Erwerb und Erhalt von Eigenheimen im sächsischen ländlichen Raum zu fördern und damit die Wohnsituation nachhaltig zu verbessern.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite
Diese Förderrichtlinie richtet sich an Privatpersonen im ländlichen Raum Sachsens, die selbstgenutztes Wohneigentum schaffen, erweitern oder sanieren möchten. Das Programm zielt darauf ab, den Wohnraum in diesen Gebieten zu stärken und die Eigennutzung zu fördern.
Was wird gefördert: Projekte und Aktivitäten
Die Richtlinie unterstützt eine Reihe von Maßnahmen im Zusammenhang mit selbstgenutztem Wohneigentum, von der Neuerrichtung über den Erwerb und Umbau bis hin zur Sanierung und Erweiterung. Dies gewährleistet eine breite Unterstützung für verschiedene Wohnprojekte im ländlichen Raum.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines öffentlichen Darlehens der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Die Höhe des Darlehens variiert je nach Vorhaben und kann bis zu 80.000 Euro betragen, mit einer maximalen Laufzeit von 25 Jahren. Die Zinsen sind fest über die gesamte Laufzeit und werden vom Sächsischen Staatsministerium des Innern festgelegt.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein, darunter die Eigennutzung des Wohneigentums über die gesamte Darlehenslaufzeit, die Erbringung eines Eigenanteils und die Einhaltung rechtlicher Vorschriften. Spezifische Anforderungen bestehen auch für die Kombination mit anderen Förderprogrammen und die Sicherung der Darlehen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Förderung ist bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zu stellen. Die SAB ist sowohl die Bewilligungsstelle als auch die Anlaufstelle für die Antragsunterlagen und die Prüfung der Förderfähigkeit.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung des Wohneigentums im ländlichen Raum (RL Wohneigentum ländlicher Raum – RL WLR). Diese Richtlinie, in Verbindung mit der Sächsischen Haushaltsordnung und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften, bildet die rechtliche Basis für die Vergabe der Zuwendungen.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Mindestens 10.000 € und höchstens 80.000 € (für Errichtung, Erwerb, Umbau); mindestens 8.000 € und höchstens 40.000 € (für Sanierung, Erweiterung)
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen (ohne kreisfreie Städte Chemnitz, Dresden, Leipzig)
Begünstigte:
Privatpersonen, Immobilieneigentümer, Bauherren
Förderbereiche:
Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Sächsisches Staatsministerium des Innern
Verwaltet von: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)