Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundlichere Fahrzeuge sowie nachhaltige Mobilitätsangebote im öffentlichen Personennahverkehr (Mobilitätszentralen 2023)
Das Land Niedersachsen fördert mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln die Einrichtung und den Betrieb von Mobilitätszentralen im öffentlichen Personennahverkehr. Ziel ist es, emissionsarme Mobilität attraktiv zu gestalten und dadurch den motorisierten Individualverkehr auf umweltfreundlichere Verkehrsträger umzulenken, um nachhaltige Mobilitätsangebote zu etablieren.
Wer wird gefördert
Das Programm zur Förderung von Mobilitätszentralen in Niedersachsen richtet sich an niedersächsische Aufgabenträger im Sinne des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) sowie an Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Gemeinden. Ziel ist es, die Mobilität der Menschen auf umweltfreundlichere Verkehrsträger umzulenken, indem Mobilitätszentralen geschaffen und betrieben werden, die Informationen und Dienstleistungen zur verkehrsmittelübergreifenden Mobilität anbieten. Die Förderung umfasst Projekte im gesamten Landesgebiet Niedersachsens, unterteilt in Übergangsregionen und stärker entwickelte Regionen, und kann in Ausnahmefällen auch grenzüberschreitende Kooperationen unterstützen.
Was wird gefördert
Das Programm fördert die Einrichtung und den Betrieb von Mobilitätszentralen, die darauf abzielen, nachhaltige Mobilitätsangebote zu etablieren und das Mobilitätsverhalten zugunsten umweltfreundlicher Verkehrsmittel zu beeinflussen. Dies beinhaltet sowohl personal- und sachbezogene Ausgaben als auch Kosten für Technologie und vorbereitende Studien. Ausgeschlossen sind der Erwerb von Grundstücken, abziehbare Umsatzsteuer und Schuldzinsen.
Art und Umfang der Finanzierung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und ist als Anteilfinanzierung konzipiert. Die Höhe der Zuwendung ist regional gestaffelt und kann durch Landesmittel aufgestockt werden, wobei bestimmte Höchst- und Mindestgrenzen für die Gesamtausgaben gelten. Die Laufzeit der Projekte ist in der Regel auf maximal 36 Monate begrenzt.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und Durchführung der Förderung gelten spezifische rechtliche und qualitative Anforderungen. Antragsteller müssen die Vereinbarkeit des Vorhabens mit Nahverkehrs-, Luftqualitäts- und Klimaschutzplänen nachweisen und eine gesicherte Gesamtfinanzierung gewährleisten. Des Weiteren sind bestimmte Qualitätskriterien zu erfüllen, und Querschnittsziele wie Gleichstellung und nachhaltige Entwicklung sind zu beachten.
Antragsverfahren
Der Antrag für die Förderung ist über das Kundenportal der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) einzureichen. Die NBank ist die zuständige Bewilligungsstelle und holt im Rahmen des Verfahrens externe Bewertungen zur Förderwürdigkeit ein. Die Entscheidung über die Bewilligung erfolgt ermessensbasiert.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf den "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für klimaschonende und umweltfreundlichere Fahrzeuge sowie nachhaltige Mobilitätsangebote im öffentlichen Personennahverkehr (Mobilitätszentralen 2023)" des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung vom 5. Juli 2023. Diese Richtlinien sind durch verschiedene EU-Verordnungen und nationale Verwaltungsvorschriften untermauert.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
600.000 €
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Niedersachsen (Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen, Verden und übriges Landesgebiet)
Sektoren:
Verkehr und Logistik, Umwelt- und Klimaschutz
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)
Verwaltet von:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Zusätzliche Partner:
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG), ArL