Sonderprogramm zur Gewährung von Zuwendungen zur Instandsetzung von Wohnraum für benachteiligte Haushalte
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer von Miet- oder Genossenschaftswohnungen bei der Instandsetzung von Leerstand. Ziel ist die Schaffung von Wohnraum für wohnungssuchende benachteiligte Haushalte. Das Sonderprogramm bietet einen Zuschuss zur Deckung von Instandsetzungskosten.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und räumlicher Geltungsbereich
Das Sonderprogramm des Landes Mecklenburg-Vorpommern richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von Miet- oder Genossenschaftswohnungen, die leerstehende Objekte instand setzen möchten. Ziel ist die Bereitstellung von dauerhaft nutzbarem Wohnraum für wohnungssuchende benachteiligte Haushalte innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns, einschließlich Asyl- und Schutzsuchender.
Was wird gefördert: Projektarten und förderfähige Kosten
Gefördert werden gezielte Instandsetzungsmaßnahmen an leerstehenden Miet- und Genossenschaftswohnungen, die diese dauerhaft zu Wohnzwecken nutzbar machen. Die Maßnahmen müssen technischen und wirtschaftlichen Kriterien genügen, wobei auch die Einhaltung von DIN-Vorschriften und der Denkmalschutz zu beachten sind. Ausgeschlossen sind Vorhaben, die bereits vor der Bewilligung begonnen wurden.
Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Aspekte und Bedingungen
Dieses Sonderprogramm bietet eine nicht rückzahlbare Zuschussförderung als Projektförderung. Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, ist aber auf maximal 5.000 Euro pro Wohnung gedeckelt. Ein Bearbeitungsentgelt von 1,5 Prozent des bewilligten Zuschussbetrages wird bei der Auszahlung einbehalten.
Bedingungen und Anforderungen: Förderrichtlinien und Pflichten
Antragsteller müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter die Bestätigung des Wohnbedarfs durch die Gemeinde und die Einhaltung technischer Standards. Die geförderten Wohnungen unterliegen einer dreijährigen Zweckbindung zu festgelegten Mietkonditionen. Ein Bearbeitungsentgelt wird fällig, und es besteht keine Möglichkeit einer erneuten Förderung derselben Instandsetzungsmaßnahmen. Zudem gelten Prüfungsrechte seitens der Behörden.
Antragsverfahren: Schritte und Zuständigkeiten
Der Antrag auf Förderung muss schriftlich beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern eingereicht werden, wobei die vollständigen Unterlagen für eine zeitnahe Bearbeitung entscheidend sind. Nach Abschluss der Instandsetzungsmaßnahmen ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen.
Rechtsgrundlage: Gesetzliche Basis des Förderprogramms
Das Sonderprogramm basiert auf einer Verwaltungsvorschrift des Landes Mecklenburg-Vorpommern und wird durch weitere landesrechtliche Bestimmungen wie die Landeshaushaltsordnung und das Landesverwaltungsverfahrensgesetz untermauert. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
5.000 € je Wohnung
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Verwaltet von:
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)