Städtebauförderungsrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
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Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Kommunen mit den Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) bei der Behebung städtebaulicher Missstände und der Verbesserung der Lebensbedingungen. Es werden Zuschüsse und Darlehen für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen bereitgestellt, die wichtige Beiträge zur nachhaltigen Stadtentwicklung leisten.

Wer wird gefördert

Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten Fördermittel für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Ziel ist die Behebung städtebaulicher Missstände und die Verbesserung der Lebensbedingungen.

Was wird gefördert

Die Städtebauförderungsrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern unterstützen eine breite Palette an städtebaulichen Maßnahmen, von vorbereitenden Untersuchungen über Grundstückserwerb bis hin zu umfangreichen Bau- und Modernisierungsarbeiten. Besondere Schwerpunkte liegen auf der Revitalisierung von Stadt- und Ortskernen, der Förderung des sozialen Zusammenhalts in Quartieren und der nachhaltigen Erneuerung.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung für städtebauliche Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt als Zuschuss oder Darlehen, wobei die genaue Höhe und Form der Unterstützung vom jeweiligen Vorhaben abhängt. Es gibt spezifische Förderhöchstgrenzen für einzelne Maßnahmen und klare Regelungen zur notwendigen Eigenbeteiligung der Gemeinden und Dritter.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Städtebauförderung in Mecklenburg-Vorpommern gelten spezifische Bedingungen bezüglich der Antragstellung, der Durchführung von Maßnahmen, der Vergabe von Aufträgen und der Mittelverwaltung. Kommunen müssen Eigenmittel einbringen und bestimmte rechtliche sowie verfahrenstechnische Vorgaben einhalten, um die Förderung zu erhalten und ordnungsgemäß abzurechnen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Städtebauförderung in Mecklenburg-Vorpommern beinhaltet die jährliche Einreichung von Zuwendungsanträgen beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung. Hierfür sind detaillierte Unterlagen wie Sachstandsberichte und umfassende Kosten- und Finanzierungsübersichten einzureichen. Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt anschließend durch das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.

Rechtsgrundlage

Die Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StBauFR) bilden die zentrale Rechtsgrundlage dieses Förderprogramms. Sie werden ergänzt durch übergeordnete Bundes- und EU-Vorschriften sowie spezifische Verwaltungsvorschriften zur Haushaltsführung und zu den einzelnen Förderprogrammen.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Mecklenburg-Vorpommern (Germany)

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Prozessoptimierung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Verwaltet von:

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern

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