Städtebauförderungsrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Kommunen mit den Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) bei der Behebung städtebaulicher Missstände und der Verbesserung der Lebensbedingungen. Es werden Zuschüsse und Darlehen für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen bereitgestellt, die wichtige Beiträge zur nachhaltigen Stadtentwicklung leisten.
Wer wird gefördert
Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten Fördermittel für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Ziel ist die Behebung städtebaulicher Missstände und die Verbesserung der Lebensbedingungen.
Was wird gefördert
Die Städtebauförderungsrichtlinien Mecklenburg-Vorpommern unterstützen eine breite Palette an städtebaulichen Maßnahmen, von vorbereitenden Untersuchungen über Grundstückserwerb bis hin zu umfangreichen Bau- und Modernisierungsarbeiten. Besondere Schwerpunkte liegen auf der Revitalisierung von Stadt- und Ortskernen, der Förderung des sozialen Zusammenhalts in Quartieren und der nachhaltigen Erneuerung.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung für städtebauliche Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt als Zuschuss oder Darlehen, wobei die genaue Höhe und Form der Unterstützung vom jeweiligen Vorhaben abhängt. Es gibt spezifische Förderhöchstgrenzen für einzelne Maßnahmen und klare Regelungen zur notwendigen Eigenbeteiligung der Gemeinden und Dritter.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Städtebauförderung in Mecklenburg-Vorpommern gelten spezifische Bedingungen bezüglich der Antragstellung, der Durchführung von Maßnahmen, der Vergabe von Aufträgen und der Mittelverwaltung. Kommunen müssen Eigenmittel einbringen und bestimmte rechtliche sowie verfahrenstechnische Vorgaben einhalten, um die Förderung zu erhalten und ordnungsgemäß abzurechnen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Städtebauförderung in Mecklenburg-Vorpommern beinhaltet die jährliche Einreichung von Zuwendungsanträgen beim Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung. Hierfür sind detaillierte Unterlagen wie Sachstandsberichte und umfassende Kosten- und Finanzierungsübersichten einzureichen. Die Bewilligung der Fördermittel erfolgt anschließend durch das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.
Rechtsgrundlage
Die Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StBauFR) bilden die zentrale Rechtsgrundlage dieses Förderprogramms. Sie werden ergänzt durch übergeordnete Bundes- und EU-Vorschriften sowie spezifische Verwaltungsvorschriften zur Haushaltsführung und zu den einzelnen Förderprogrammen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Mecklenburg-Vorpommern (Germany)
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Prozessoptimierung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Verwaltet von:
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern