Förderung der Nahmobilität

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Hessen bietet einen Zuschuss zur Förderung der Nahmobilität, insbesondere für Projekte rund um den Fuß- und Radverkehr sowie deren Verknüpfung mit dem ÖPNV. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und Attraktivität dieser nicht-motorisierten Verkehrsmittel. Das Programm unterstützt investive Maßnahmen, Konzepte und Öffentlichkeitsarbeit.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite

Dieses Förderprogramm des Landes Hessen richtet sich an Kommunen sowie bestimmte Verkehrs- und Verkehrsinfrastrukturunternehmen innerhalb Hessens. Das Hauptziel ist die Verbesserung der nicht-motorisierten Mobilität, insbesondere des Fuß- und Radverkehrs, sowie deren sinnvolle Verknüpfung mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Was wird gefördert: Projekte, Bereiche und Kosten

Das Programm unterstützt eine Bandbreite von Vorhaben, die zur Verbesserung der Nahmobilität beitragen. Dies umfasst investive Maßnahmen zur Infrastrukturverbesserung, die Erstellung von Konzepten sowie Initiativen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Ziel ist es, den Rad- und Fußverkehr sicherer und attraktiver zu gestalten.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm gewährt nicht-rückzahlbare Zuschüsse für nahmobilitätsbezogene Projekte. Die Förderhöhe variiert je nach Art des Vorhabens und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers, wobei hohe Förderquoten von bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich sind. Für die Förderfähigkeit gelten spezifische Mindestausgaben je nach Projektkategorie.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllen, darunter die Einhaltung technischer Standards, die Abstimmung mit übergeordneten Planungen und die Sicherstellung einer diskriminierungsfreien Nutzung der Anlagen. Es gelten zudem spezifische Regelungen zum Projektstart und zur Dokumentation.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Förderung der Nahmobilität in Hessen ist einstufig und kann jederzeit erfolgen. Hessen Mobil ist die zuständige Stelle für die Bearbeitung und Bewilligung der Anträge.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm ist durch die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Nahmobilität vom 30. August 2022 rechtlich verankert. Es basiert auf dem Hessischen Finanzausgleichsgesetz und unterliegt einer Vielzahl weiterer relevanter Gesetze und Verwaltungsvorschriften.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Grundsätzlich bis zu 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei besonderer überkommunaler verkehrlicher Bedeutung bis zu 80%. Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit normalerweise 60%. Förderhöhe kann um 10% erhöht oder verringert werden (max. 90%, min. 50%). Bagatellgrenze 20.000 EUR für investive Maßnahmen, 2.000 EUR für Planung/Öffentlichkeitsarbeit.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Hessen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik, Umwelt- und Klimaschutz, Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Kommunen, Verkehrs- und Verkehrsinfrastrukturunternehmen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Machbarkeitsstudie, Piloterprobung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Verwaltet von:

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement

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