Förderung der Nahmobilität
Das Land Hessen bietet einen Zuschuss zur Förderung der Nahmobilität, insbesondere für Projekte rund um den Fuß- und Radverkehr sowie deren Verknüpfung mit dem ÖPNV. Ziel ist die Steigerung der Sicherheit und Attraktivität dieser nicht-motorisierten Verkehrsmittel. Das Programm unterstützt investive Maßnahmen, Konzepte und Öffentlichkeitsarbeit.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite
Dieses Förderprogramm des Landes Hessen richtet sich an Kommunen sowie bestimmte Verkehrs- und Verkehrsinfrastrukturunternehmen innerhalb Hessens. Das Hauptziel ist die Verbesserung der nicht-motorisierten Mobilität, insbesondere des Fuß- und Radverkehrs, sowie deren sinnvolle Verknüpfung mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Was wird gefördert: Projekte, Bereiche und Kosten
Das Programm unterstützt eine Bandbreite von Vorhaben, die zur Verbesserung der Nahmobilität beitragen. Dies umfasst investive Maßnahmen zur Infrastrukturverbesserung, die Erstellung von Konzepten sowie Initiativen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Ziel ist es, den Rad- und Fußverkehr sicherer und attraktiver zu gestalten.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm gewährt nicht-rückzahlbare Zuschüsse für nahmobilitätsbezogene Projekte. Die Förderhöhe variiert je nach Art des Vorhabens und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers, wobei hohe Förderquoten von bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich sind. Für die Förderfähigkeit gelten spezifische Mindestausgaben je nach Projektkategorie.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllen, darunter die Einhaltung technischer Standards, die Abstimmung mit übergeordneten Planungen und die Sicherstellung einer diskriminierungsfreien Nutzung der Anlagen. Es gelten zudem spezifische Regelungen zum Projektstart und zur Dokumentation.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Förderung der Nahmobilität in Hessen ist einstufig und kann jederzeit erfolgen. Hessen Mobil ist die zuständige Stelle für die Bearbeitung und Bewilligung der Anträge.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm ist durch die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Nahmobilität vom 30. August 2022 rechtlich verankert. Es basiert auf dem Hessischen Finanzausgleichsgesetz und unterliegt einer Vielzahl weiterer relevanter Gesetze und Verwaltungsvorschriften.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Grundsätzlich bis zu 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei besonderer überkommunaler verkehrlicher Bedeutung bis zu 80%. Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit normalerweise 60%. Förderhöhe kann um 10% erhöht oder verringert werden (max. 90%, min. 50%). Bagatellgrenze 20.000 EUR für investive Maßnahmen, 2.000 EUR für Planung/Öffentlichkeitsarbeit.
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Hessen (Deutschland)
Sektoren:
Verkehr und Logistik, Umwelt- und Klimaschutz, Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung
Begünstigte:
Kommunen, Verkehrs- und Verkehrsinfrastrukturunternehmen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Machbarkeitsstudie, Piloterprobung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Verwaltet von:
Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement