Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz – Elektrobusse und Nachrüstungen von Betriebshöfen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Hessen fördert mit diesem Programm die nachhaltige Entwicklung der Mobilität und den Ausbau eines umweltfreundlichen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Schwerpunkte liegen auf der Beschaffung von Elektrobussen, der Modernisierung der zugehörigen Infrastruktur sowie der Verbesserung der allgemeinen Verkehrsinfrastruktur. Ziel ist die Reduzierung von Emissionen und die Steigerung der Attraktivität des ÖPNV in Hessen.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an eine breite Palette von Akteuren im öffentlichen Personennahverkehr in Hessen, darunter Gemeinden, Landkreise, kommunale Zusammenschlüsse sowie Verkehrsverbünde und -unternehmen. Das übergeordnete Ziel ist es, die Mobilität im Land nachhaltig zu verbessern und den ÖPNV klima- und umweltfreundlicher zu gestalten.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm unterstützt ein breites Spektrum an Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs und der kommunalen Straßeninfrastruktur in Hessen. Der Fokus liegt auf der Förderung von Elektrofahrzeugen und der notwendigen Infrastruktur, aber auch auf Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Effizienz.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt hauptsächlich in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen mit variierenden Fördersätzen, die von der Art der Maßnahme und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers abhängen können. Es gibt spezifische maximale Förderbeträge für bestimmte Infrastrukturkomponenten.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen Antragsteller eine Reihe von Bedingungen und Anforderungen erfüllen, die sowohl die Antragsstellung als auch die Projektdurchführung und -nutzung betreffen. Dazu gehören Mindestausgabenschwellen, die Einhaltung vergaberechtlicher Bestimmungen und spezifische Regelungen bezüglich EU-Beihilfen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren variiert je nach Fördermaßnahme zwischen einstufigen und zweistufigen Abläufen. Es ist stets eine sorgfältige Vorbereitung und die Einhaltung festgelegter Fristen und Formulare erforderlich, um eine erfolgreiche Bearbeitung des Antrags zu gewährleisten.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm ist auf einem soliden rechtlichen Fundament aufgebaut, das durch das hessische Mobilitätsfördergesetz und eine spezifische Richtlinie geschaffen wird. Eine Vielzahl weiterer Gesetze und Verordnungen auf Landes- und EU-Ebene gewährleistet die korrekte und transparente Umsetzung der Fördermaßnahmen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben (Fahrzeuge, Schulungen, Modernisierung, Nachrüstung Betriebshöfe). Max. 400,00 € pro kW installierter Ladeleistung pro Ladepunkt, max. 100.000 € für den Netzanschluss pro Standort. Für ÖPNV-Infrastruktur bis zu 85%.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Hessen (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik, Erneuerbare Energien, Umwelt- und Klimaschutz, Informations- und Kommunikationstechnologie, Bauwesen und Baustoffe, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Öffentlicher Personennahverkehr, Mobilität, Kommunale Infrastruktur

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur, Kapazitätsaufbau, Planung, Prozessoptimierung, Experimentelle Entwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Verwaltet von:

HA Hessen Agentur GmbH (für Elektrobusse und Betriebshöfe), Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement (für übrige ÖPNV- und KSB-Maßnahmen)

Zusätzliche Partner:

Deutsche Bahn AG (für Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen)

Website:

Hessen Agentur

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