Zuwendungen in Natura 2000-Gebieten – Natura 2000-Prämie

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Die Natura 2000-Prämie des Landes Schleswig-Holstein, kofinanziert durch die EU, bietet Landwirten finanzielle Ausgleichszahlungen. Sie kompensiert Kosten und Einkommensverluste, die durch Bewirtschaftungsbeschränkungen von Dauergrünland in EU-Vogelschutz-, FFH- und Naturschutzgebieten entstehen. Das Programm sichert den Erhalt ökologisch wertvoller Lebensräume und Arten in der Region.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe in Schleswig-Holstein. Ziel ist es, die Bewirtschaftung von Dauergrünland in ökologisch sensiblen Gebieten finanziell auszugleichen und damit den Erhalt geschützter Lebensräume zu sichern. Die Förderung konzentriert sich ausschließlich auf Flächen innerhalb Schleswig-Holsteins, die bestimmte Schutzgebietsausweisungen aufweisen.

Was wird gefördert

Die Förderung konzentriert sich auf die Bewirtschaftung von Dauergrünland in bestimmten Schutzgebieten, wobei spezifische Bewirtschaftungsauflagen einzuhalten sind. Die Zuwendungen dienen dem Ausgleich entstehender Kosten und Einkommensverluste. Es wird keine Förderung für Investitionen oder neue Projekte gewährt, sondern für die fortlaufende Einhaltung von Umweltstandards.

Art und Umfang der Förderung

Die Natura 2000-Prämie wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung gewährt. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Gebiet und muss einen Mindestbetrag erreichen. Der Verpflichtungszeitraum beträgt ein Jahr, und die Förderung wird jährlich ausgezahlt.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen landwirtschaftliche Betriebe bestimmte Kriterien erfüllen, die sich auf die Bewirtschaftung des Dauergrünlandes in den spezifischen Schutzgebieten beziehen. Dazu gehören Auflagen zur Narbenerhaltung, zum Wasserhaushalt und zum Verzicht auf bestimmte Herbizide. Es gelten auch Vorschriften zur Meldung bei höherer Gewalt und zur Publizität der EU-Förderung.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Natura 2000-Prämie erfolgt elektronisch über den jährlichen Sammelantrag bis zum 15. Mai. Die Bewilligungsbehörde entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Erfüllung der Förderkriterien wird durch umfangreiche Kontrollen, einschließlich Satellitenüberwachung, sichergestellt, und Verstöße können zu Kürzungen oder Ablehnungen der Zahlungen führen.

Rechtsgrundlage

Die Natura 2000-Prämie basiert auf der Richtlinie des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein und wird durch eine Vielzahl von EU-Verordnungen und nationalen Gesetzen untermauert, die den Rahmen für die Gemeinsame Agrarpolitik und den Naturschutz bilden.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

170,00 € pro Hektar

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

15.05.2026

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Schleswig-Holstein (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Landwirtschaft, ländliche Entwicklung & Umwelt- und Naturschutz

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Prozessoptimierung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, Europäische Union (EU)

Verwaltet von:

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung

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