Zuwendungen in Natura 2000-Gebieten – Natura 2000-Prämie
Die Natura 2000-Prämie des Landes Schleswig-Holstein, kofinanziert durch die EU, bietet Landwirten finanzielle Ausgleichszahlungen. Sie kompensiert Kosten und Einkommensverluste, die durch Bewirtschaftungsbeschränkungen von Dauergrünland in EU-Vogelschutz-, FFH- und Naturschutzgebieten entstehen. Das Programm sichert den Erhalt ökologisch wertvoller Lebensräume und Arten in der Region.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe in Schleswig-Holstein. Ziel ist es, die Bewirtschaftung von Dauergrünland in ökologisch sensiblen Gebieten finanziell auszugleichen und damit den Erhalt geschützter Lebensräume zu sichern. Die Förderung konzentriert sich ausschließlich auf Flächen innerhalb Schleswig-Holsteins, die bestimmte Schutzgebietsausweisungen aufweisen.
Was wird gefördert
Die Förderung konzentriert sich auf die Bewirtschaftung von Dauergrünland in bestimmten Schutzgebieten, wobei spezifische Bewirtschaftungsauflagen einzuhalten sind. Die Zuwendungen dienen dem Ausgleich entstehender Kosten und Einkommensverluste. Es wird keine Förderung für Investitionen oder neue Projekte gewährt, sondern für die fortlaufende Einhaltung von Umweltstandards.
Art und Umfang der Förderung
Die Natura 2000-Prämie wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung gewährt. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Gebiet und muss einen Mindestbetrag erreichen. Der Verpflichtungszeitraum beträgt ein Jahr, und die Förderung wird jährlich ausgezahlt.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen landwirtschaftliche Betriebe bestimmte Kriterien erfüllen, die sich auf die Bewirtschaftung des Dauergrünlandes in den spezifischen Schutzgebieten beziehen. Dazu gehören Auflagen zur Narbenerhaltung, zum Wasserhaushalt und zum Verzicht auf bestimmte Herbizide. Es gelten auch Vorschriften zur Meldung bei höherer Gewalt und zur Publizität der EU-Förderung.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Natura 2000-Prämie erfolgt elektronisch über den jährlichen Sammelantrag bis zum 15. Mai. Die Bewilligungsbehörde entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Erfüllung der Förderkriterien wird durch umfangreiche Kontrollen, einschließlich Satellitenüberwachung, sichergestellt, und Verstöße können zu Kürzungen oder Ablehnungen der Zahlungen führen.
Rechtsgrundlage
Die Natura 2000-Prämie basiert auf der Richtlinie des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein und wird durch eine Vielzahl von EU-Verordnungen und nationalen Gesetzen untermauert, die den Rahmen für die Gemeinsame Agrarpolitik und den Naturschutz bilden.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
170,00 € pro Hektar
Einsendeschluss:
15.05.2026
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Schleswig-Holstein (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Landwirtschaft, ländliche Entwicklung & Umwelt- und Naturschutz
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Prozessoptimierung, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein, Europäische Union (EU)
Verwaltet von:
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung