Richtlinie Natura 2000 Ausgleich Landwirtschaft
Das Land Sachsen-Anhalt bietet Landwirtinnen und Landwirten Ausgleichszahlungen für Einschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung auf naturschutzbedeutsamen Dauergrünlandflächen in Natura 2000-Gebieten und anderen Naturschutzgebieten. Diese Zuschüsse dienen der Kompensation zusätzlicher Kosten und Einkommensverluste, die durch die Einhaltung umweltspezifischer Bewirtschaftungsauflagen entstehen, und tragen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bei.
Wer wird gefördert
Diese Förderung richtet sich an Landwirtinnen und Landwirte in Sachsen-Anhalt, die von Nutzungsbeschränkungen auf naturschutzbedeutsamen Flächen betroffen sind. Das Programm zielt darauf ab, die naturnahen und durch menschliche Nutzung entstandenen Lebensräume sowie die darin vorkommenden Arten zu erhalten und somit die biologische Vielfalt zu sichern. Es dient dem Ausgleich zusätzlicher Kosten und Einkommensverluste, die durch die rechtliche Sicherung von Schutzgebieten entstehen.
Was wird gefördert
Das Programm Natura 2000 Ausgleich Landwirtschaft konzentriert sich auf die finanzielle Kompensation für umweltspezifische Bewirtschaftungsbeschränkungen auf Dauergrünlandflächen in Schutzgebieten. Im Fokus stehen dabei Einschränkungen hinsichtlich der Düngung, die über die üblichen Anforderungen an einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand hinausgehen.
Art und Umfang der Förderung
Die Richtlinie Natura 2000 Ausgleich Landwirtschaft bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse als Ausgleich für spezifische Bewirtschaftungsbeschränkungen. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Art der Einschränkung und dem betrieblichen Tierbesatz, wobei feste Sätze pro Hektar Dauergrünland Anwendung finden.
Bedingungen und Anforderungen
Für den Erhalt der Ausgleichszahlungen müssen Antragstellende und ihre landwirtschaftlichen Betriebe bestimmte Voraussetzungen erfüllen und Verpflichtungen einhalten. Dies betrifft die Einhaltung von Bewirtschaftungsbeschränkungen, Dokumentationspflichten und das Verbot von Doppelförderungen.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Ausgleichszahlungen muss jährlich schriftlich und unter Verwendung eines speziellen Vordrucks eingereicht werden. Wichtige Schritte umfassen die Bestätigung der Bewirtschaftungsbeschränkungen durch die Naturschutzbehörde und die fristgerechte Einreichung aller erforderlichen Dokumente.
Rechtsgrundlagen
Das Förderprogramm ist durch eine spezifische Richtlinie des Landes Sachsen-Anhalt verankert und wird durch eine Vielzahl nationaler und europäischer Verordnungen und Gesetze gestützt. Diese umfassenden rechtlichen Grundlagen gewährleisten die Legitimität und den Rahmen für die Gewährung der Ausgleichszahlungen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
440,00 € pro Hektar
Einsendeschluss:
15.05.2026
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen-Anhalt (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Landwirtschaft
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt, Europäische Union
Verwaltet von:
Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)