Förderung ökologischer Anbauverfahren im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
Dieses Förderprogramm des Landes Schleswig-Holstein unterstützt landwirtschaftliche Betriebe bei der Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren. Durch Zuschüsse aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) trägt es zur nachhaltigen Steigerung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen bei, unter Einhaltung von Umwelt- und Naturschutzbelangen.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung
Dieses Förderprogramm richtet sich an aktive Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe in Schleswig-Holstein, die ökologische Anbauverfahren einführen oder beibehalten möchten. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen im Einklang mit Umwelt- und Naturschutzbelangen.
Was wird gefördert: Maßnahmen und Kosten
Das Förderprogramm unterstützt die ökologische Bewirtschaftung des gesamten Betriebs nach EU-Vorschriften. Es werden Zuschüsse für die Einführung und Beibehaltung von ökologischen Anbauverfahren auf Acker-, Dauergrünland-, Gemüse-, Blumen-, Zierpflanzen- sowie Dauer- und Baumschulkulturflächen gewährt. Förderfähig sind die zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste, die den Begünstigten infolge der eingegangenen Verpflichtungen entstehen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe sich nach Art und Umfang der Maßnahme sowie nach der Nutzung der Fläche richtet. Es gibt unterschiedliche Sätze für die Einführung und Beibehaltung der Maßnahmen. Die Verpflichtungszeiträume variieren, und es gibt eine Bagatellgrenze für die jährliche Zuwendung.
Bedingungen und Anforderungen: Förderrichtlinien und Pflichten
Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen und Pflichten geknüpft, darunter die Einhaltung einschlägiger EU- und nationaler Vorschriften, Transparenzpflichten und spezifische Bagatellgrenzen. Verstöße gegen diese Auflagen können zu Kürzungen oder dem Ausschluss von der Förderung führen.
Antragsverfahren: Ablauf und Fristen
Das Antragsverfahren ist primär elektronisch und erfolgt über die zuständigen Außenstellen des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung. Es gibt spezifische jährliche Fristen für Neuanträge, Erweiterungs- und Änderungsanträge sowie Zahlungsanträge.
Rechtsgrundlage: Autorisierung und Regulierung
Das Förderprogramm basiert auf spezifischen Richtlinien des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, ergänzt durch eine Vielzahl von EU-Verordnungen und nationalen Gesetzen, die die Finanzierung und Umsetzung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik regeln.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
1.546 Euro je Hektar
Offen bis:
31.12.2023
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Schleswig-Holstein (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
Begünstigte:
Agriculture, forestry & fishing
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Prozessoptimierung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Verwaltet von:
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung
Zusätzliche Partner:
Europäische Union (EU), Bund (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“)