Förderung ökologischer Anbauverfahren im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Dieses Förderprogramm des Landes Schleswig-Holstein unterstützt landwirtschaftliche Betriebe bei der Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren. Durch Zuschüsse aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) trägt es zur nachhaltigen Steigerung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen bei, unter Einhaltung von Umwelt- und Naturschutzbelangen.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung

Dieses Förderprogramm richtet sich an aktive Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe in Schleswig-Holstein, die ökologische Anbauverfahren einführen oder beibehalten möchten. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen im Einklang mit Umwelt- und Naturschutzbelangen.

Was wird gefördert: Maßnahmen und Kosten

Das Förderprogramm unterstützt die ökologische Bewirtschaftung des gesamten Betriebs nach EU-Vorschriften. Es werden Zuschüsse für die Einführung und Beibehaltung von ökologischen Anbauverfahren auf Acker-, Dauergrünland-, Gemüse-, Blumen-, Zierpflanzen- sowie Dauer- und Baumschulkulturflächen gewährt. Förderfähig sind die zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste, die den Begünstigten infolge der eingegangenen Verpflichtungen entstehen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe sich nach Art und Umfang der Maßnahme sowie nach der Nutzung der Fläche richtet. Es gibt unterschiedliche Sätze für die Einführung und Beibehaltung der Maßnahmen. Die Verpflichtungszeiträume variieren, und es gibt eine Bagatellgrenze für die jährliche Zuwendung.

Bedingungen und Anforderungen: Förderrichtlinien und Pflichten

Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen und Pflichten geknüpft, darunter die Einhaltung einschlägiger EU- und nationaler Vorschriften, Transparenzpflichten und spezifische Bagatellgrenzen. Verstöße gegen diese Auflagen können zu Kürzungen oder dem Ausschluss von der Förderung führen.

Antragsverfahren: Ablauf und Fristen

Das Antragsverfahren ist primär elektronisch und erfolgt über die zuständigen Außenstellen des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung. Es gibt spezifische jährliche Fristen für Neuanträge, Erweiterungs- und Änderungsanträge sowie Zahlungsanträge.

Rechtsgrundlage: Autorisierung und Regulierung

Das Förderprogramm basiert auf spezifischen Richtlinien des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, ergänzt durch eine Vielzahl von EU-Verordnungen und nationalen Gesetzen, die die Finanzierung und Umsetzung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik regeln.

Ähnliche Programme

#Ökologische Anbauverfahren Schleswig-Holstein#Landwirtschaftsförderung Schleswig-Holstein#ELER Förderung#GAK Förderung#Zuschuss Landwirtschaft SH#Bio-Landbau SH#Landwirtschaftliche Betriebe Schleswig-Holstein#Nachhaltige Landwirtschaft#Agrarstrukturverbesserung#Umweltschutz Landwirtschaft#Ländliche Entwicklung Schleswig-Holstein#Förderrichtlinien Landwirtschaft#GAP-Direktzahlungen#Ackerflächen Öko-Anbau#Dauergrünland Förderung#Gemüseanbau Öko#Baumschulkulturen Förderung#Antragstellung Landwirtschaft#Betriebsprüfung Öko-Landbau

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1.546 Euro je Hektar

Offen bis

Offen bis:

31.12.2023

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Schleswig-Holstein (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft

Begünstigte

Begünstigte:

Agriculture, forestry & fishing

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Prozessoptimierung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Verwaltet von:

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung

Zusätzliche Partner:

Europäische Union (EU), Bund (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“)

0 x 0
XS