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Neubau, Ausbau, Reaktivierung und Ersatz von Gleisanschlüssen (Anschlussförderrichtlinie)
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Dieses Förderprogramm des Bundes unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei Investitionen in ihre Gleisanschlüsse und Anlagen des Schienengüterverkehrs. Ziel ist die Verlagerung von Gütertransporten von der Straße auf die Schiene, um die Infrastruktur zu entlasten und Umweltvorteile zu erzielen. Es werden Zuschüsse für Neubau, Ausbau, Reaktivierung und Ersatz von Gleisanschlüssen und multifunktionalen Umschlaganlagen gewährt.

Wer wird gefördert

Diese Förderrichtlinie richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in privater Rechtsform in ganz Deutschland, die in ihre Schieneninfrastruktur investieren möchten. Das übergeordnete Ziel ist es, den Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu verlagern und entsprechende Verkehre dauerhaft zu sichern, wodurch LKW-Fahrten reduziert werden sollen.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt Investitionen in den Neubau, Ausbau, die Reaktivierung und den Ersatz von Gleisanschlüssen und damit verbundenen Anlagen des Schienengüterverkehrs. Es werden verschiedene Anlagen und damit verbundene Kostenkategorien gefördert, um die Funktionalität und Effizienz der Schienenanbindung zu verbessern und Gütertransporte zu optimieren.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Art der Anlage und dem erzielten Schienengüterverkehrsaufkommen oder der -leistung, mit spezifischen Höchstwerten pro Tonne oder Tonnenkilometer. Die Förderquoten sind auf maximal 50% bzw. 80% der zuwendungsfähigen Kosten begrenzt, und es besteht eine Bagatellgrenze von 15.000 EUR.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung und den Erhalt der Förderung sind verschiedene Bedingungen zu erfüllen, die sich auf den Projektbeginn, die Wirtschaftlichkeit, den Nachweis des Transportvolumens und die Sicherstellung der Finanzierung beziehen. Es sind zudem spezifische rechtliche und betriebliche Vorgaben zu beachten, die eine effiziente und zweckgebundene Mittelverwendung gewährleisten sollen.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung ist schriftlich beim Eisenbahn-Bundesamt einzureichen. Nach vollständiger Einreichung der Unterlagen erfolgt die Prüfung und Entscheidung innerhalb von drei Monaten. Der Zuwendungsbescheid wird erst nach Vorliegen des erforderlichen Baurechts erteilt.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Bundes und wird durch verschiedene übergeordnete Gesetze und Verwaltungsvorschriften geregelt. Diese legen den rechtlichen Rahmen für die Förderung, die Antragsprüfung und die Mittelverwendung fest.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten für Gleisanschlüsse und Zuführungs-/Industriestammgleise; bis zu 80% für multifunktionale Anlagen. Höchstwerte von 10,00 EUR/Tonne bzw. 40,00 EUR/1.000 Tonnenkilometer pro Jahr oder 300,00 EUR je Güterwagen bzw. 120,00 EUR je 100 Güterwagenkilometer.

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik

Begünstigte

Begünstigte:

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die in Schienengüterverkehrsanlagen investieren.

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: National

Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Verwaltet von: Eisenbahn-Bundesamt (EBA)

Website: Eisenbahn-Bundesamt