NEXT.IN.NRW – Innovative Ideen, Dienstleistungen und Produkte aus Kultur, Medien, Kreativwirtschaft, KI und IKT

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Programm NEXT.IN.NRW unterstützt Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben im vormarktlichen Bereich in Nordrhein-Westfalen. Es fördert Verbundprojekte von Wirtschaft und Wissenschaft in den Themenfeldern Kultur, Medien und Kreativwirtschaft, Künstliche Intelligenz sowie Informations- und Kommunikationstechnologien und Cybersicherheit. Ziel ist es, die digitale Transformation voranzutreiben und die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes NRW zu stärken.

Wer wird gefördert

Das Programm NEXT.IN.NRW richtet sich an ein breites Spektrum von Antragstellenden, die innovative Verbundvorhaben in Nordrhein-Westfalen umsetzen möchten. Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit des Landes durch die Stärkung von Forschung, Innovation und Entwicklung zu steigern.

Was wird gefördert

Das Programm fördert Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben im vormarktlichen Bereich, die sich auf spezifische Themenfelder konzentrieren. Die Unterstützung umfasst technische und nichttechnische Innovationen, die zur Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit in Nordrhein-Westfalen beitragen sollen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und richtet sich in ihrer Höhe nach der Art und Größe des Antragstellenden. Die Projektlaufzeit ist klar begrenzt, um einen effizienten Fortschritt zu gewährleisten.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung im Rahmen von NEXT.IN.NRW zu erhalten, müssen Antragstellende und Projekte spezifische rechtliche und inhaltliche Kriterien erfüllen. Besondere Bedeutung kommt der Kooperation, der Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben und der Abstimmung mit der regionalen Innovationsstrategie zu.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für NEXT.IN.NRW ist zweistufig aufgebaut, beginnend mit einer Projektskizze und gefolgt von einer detaillierten Antragsstellung. Die Bewertung erfolgt durch einen Begutachtungsausschuss, dessen positive Empfehlung die Grundlage für das weitere Bewilligungsverfahren bildet.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm NEXT.IN.NRW basiert auf einer Reihe von rechtlichen und administrativen Grundlagen, die sowohl auf Landesebene als auch auf EU-Ebene verankert sind. Diese Vorschriften gewährleisten die rechtmäßige und zielgerichtete Umsetzung der Fördermaßnahme.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Förderbudget

Förderbudget:

rund 104 Mio. Euro

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland), Europäische Union (wenn Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt wird)

Sektoren

Sektoren:

Kreativwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Umwelttechnologie, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Kultur, Medien, Kreativwirtschaft, Künstliche Intelligenz, Informationstechnologien, Cybersicherheit

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Produktentwicklung, Markteinführung, Kommerzialisierung, Prozessoptimierung, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

Verwaltet von:

Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)

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