NEXT.IN.NRW – Innovative Ideen, Dienstleistungen und Produkte aus Kultur, Medien, Kreativwirtschaft, KI und IKT
Das Programm NEXT.IN.NRW unterstützt Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben im vormarktlichen Bereich in Nordrhein-Westfalen. Es fördert Verbundprojekte von Wirtschaft und Wissenschaft in den Themenfeldern Kultur, Medien und Kreativwirtschaft, Künstliche Intelligenz sowie Informations- und Kommunikationstechnologien und Cybersicherheit. Ziel ist es, die digitale Transformation voranzutreiben und die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes NRW zu stärken.
Wer wird gefördert
Das Programm NEXT.IN.NRW richtet sich an ein breites Spektrum von Antragstellenden, die innovative Verbundvorhaben in Nordrhein-Westfalen umsetzen möchten. Die Förderung zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit des Landes durch die Stärkung von Forschung, Innovation und Entwicklung zu steigern.
Was wird gefördert
Das Programm fördert Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben im vormarktlichen Bereich, die sich auf spezifische Themenfelder konzentrieren. Die Unterstützung umfasst technische und nichttechnische Innovationen, die zur Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit in Nordrhein-Westfalen beitragen sollen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und richtet sich in ihrer Höhe nach der Art und Größe des Antragstellenden. Die Projektlaufzeit ist klar begrenzt, um einen effizienten Fortschritt zu gewährleisten.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung im Rahmen von NEXT.IN.NRW zu erhalten, müssen Antragstellende und Projekte spezifische rechtliche und inhaltliche Kriterien erfüllen. Besondere Bedeutung kommt der Kooperation, der Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben und der Abstimmung mit der regionalen Innovationsstrategie zu.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für NEXT.IN.NRW ist zweistufig aufgebaut, beginnend mit einer Projektskizze und gefolgt von einer detaillierten Antragsstellung. Die Bewertung erfolgt durch einen Begutachtungsausschuss, dessen positive Empfehlung die Grundlage für das weitere Bewilligungsverfahren bildet.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm NEXT.IN.NRW basiert auf einer Reihe von rechtlichen und administrativen Grundlagen, die sowohl auf Landesebene als auch auf EU-Ebene verankert sind. Diese Vorschriften gewährleisten die rechtmäßige und zielgerichtete Umsetzung der Fördermaßnahme.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Förderbudget:
rund 104 Mio. Euro
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland), Europäische Union (wenn Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt wird)
Sektoren:
Kreativwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Umwelttechnologie, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Kultur, Medien, Kreativwirtschaft, Künstliche Intelligenz, Informationstechnologien, Cybersicherheit
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Produktentwicklung, Markteinführung, Kommerzialisierung, Prozessoptimierung, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Verwaltet von:
Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW)