NRW.Mikrodarlehen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Darlehen

Das NRW.Mikrodarlehen der NRW.BANK unterstützt die Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen in Nordrhein-Westfalen. Es bietet eine Finanzierung bis zu 50.000 € für Gründungs- sowie Erweiterungs- und Wachstumsvorhaben, mit besonderem Fokus auf Menschen mit Migrationshintergrund und unterrepräsentierte Gruppen. Das Programm zeichnet sich durch seine Ausrichtung auf die Existenzsicherung und Arbeitsplatzschaffung im Land aus.

Wer wird gefördert?

Das NRW.Mikrodarlehen richtet sich an natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sowie Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt) mit Unternehmens- oder Investitionsstandort in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung zielt darauf ab, Gründungen und Wachstum von Kleinstunternehmen zu unterstützen, insbesondere von Menschen mit Migrationshintergrund und gesellschaftlichen Gruppen, die bisher bei Gründungsvorhaben unterrepräsentiert sind.

Was wird gefördert?

Das NRW.Mikrodarlehen fördert die Unternehmensgründung und -entwicklung von Kleinstunternehmen in Nordrhein-Westfalen. Die finanzielle Unterstützung ist auf spezifische Verwendungszwecke ausgerichtet und deckt den Finanzbedarf für neue Projekte ab, wobei bestimmte Kosten und Vorhaben von der Förderung ausgeschlossen sind. Die Unterstützung gilt primär für frühe Projektphasen.

Art und Umfang der Finanzierung

Das NRW.Mikrodarlehen wird als Ratendarlehen mit einem festen Zinssatz und einer maximalen Laufzeit von 10 Jahren gewährt. Die maximale Förderhöhe beträgt 50.000 € und kann bis zu 100% des Finanzbedarfs decken. Das Darlehen kann unter bestimmten Bedingungen auch zweimal in Anspruch genommen werden.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme des NRW.Mikrodarlehens gelten spezifische Voraussetzungen, darunter eine obligatorische Beratung durch ein STARTERCENTER NRW und die Beachtung der ESG-Fördervoraussetzungen. Zudem müssen die Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.

Antragsverfahren

Der Antrag für das NRW.Mikrodarlehen erfordert eine vorherige Beratung durch ein STARTERCENTER NRW, das die Antragsunterlagen prüft und eine Stellungnahme abgibt. Die Einreichung der vollständigen Unterlagen erfolgt anschließend online über das Kundenportal der NRW.BANK.

Rechtsgrundlage

Die rechtliche Grundlage für das NRW.Mikrodarlehen bildet das Merkblatt zum Programm, ergänzt durch die europäische De-minimis-Verordnung. Zusätzliche Rahmenbedingungen sind in den ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK festgelegt.

Ähnliche Programme

#NRW.Mikrodarlehen#Existenzgründung NRW#Mikrokredit Nordrhein-Westfalen#Förderung Kleinstunternehmen#NRW.BANK Darlehen#Unternehmensgründung NRW#Wachstumsvorhaben NRW#Darlehen Gründer#Existenzsicherung NRW#Förderung Migrationshintergrund#Unterrepräsentierte Gruppen NRW#Startup Finanzierung NRW#NRW Förderung Existenzgründer#Gewerbliche Wirtschaft NRW#Freie Berufe Förderung#STARTERCENTER NRW Beratung#De-minimis Beihilfe

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

50.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Nordrhein-Westfalen (Deutschland)

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Markteinführung, Skalierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

NRW.BANK

Verwaltet von:

NRW.BANK

Zusätzliche Partner:

STARTERCENTER NRW, SeniorCoach NRW (oder freiberufliche Beratung)

Website:

NRW.BANK

0 x 0
XS