NRW.Mikrodarlehen
Das NRW.Mikrodarlehen der NRW.BANK unterstützt die Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen in Nordrhein-Westfalen. Es bietet eine Finanzierung bis zu 50.000 € für Gründungs- sowie Erweiterungs- und Wachstumsvorhaben, mit besonderem Fokus auf Menschen mit Migrationshintergrund und unterrepräsentierte Gruppen. Das Programm zeichnet sich durch seine Ausrichtung auf die Existenzsicherung und Arbeitsplatzschaffung im Land aus.
Wer wird gefördert?
Das NRW.Mikrodarlehen richtet sich an natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sowie Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt) mit Unternehmens- oder Investitionsstandort in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung zielt darauf ab, Gründungen und Wachstum von Kleinstunternehmen zu unterstützen, insbesondere von Menschen mit Migrationshintergrund und gesellschaftlichen Gruppen, die bisher bei Gründungsvorhaben unterrepräsentiert sind.
Was wird gefördert?
Das NRW.Mikrodarlehen fördert die Unternehmensgründung und -entwicklung von Kleinstunternehmen in Nordrhein-Westfalen. Die finanzielle Unterstützung ist auf spezifische Verwendungszwecke ausgerichtet und deckt den Finanzbedarf für neue Projekte ab, wobei bestimmte Kosten und Vorhaben von der Förderung ausgeschlossen sind. Die Unterstützung gilt primär für frühe Projektphasen.
Art und Umfang der Finanzierung
Das NRW.Mikrodarlehen wird als Ratendarlehen mit einem festen Zinssatz und einer maximalen Laufzeit von 10 Jahren gewährt. Die maximale Förderhöhe beträgt 50.000 € und kann bis zu 100% des Finanzbedarfs decken. Das Darlehen kann unter bestimmten Bedingungen auch zweimal in Anspruch genommen werden.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme des NRW.Mikrodarlehens gelten spezifische Voraussetzungen, darunter eine obligatorische Beratung durch ein STARTERCENTER NRW und die Beachtung der ESG-Fördervoraussetzungen. Zudem müssen die Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Antragsverfahren
Der Antrag für das NRW.Mikrodarlehen erfordert eine vorherige Beratung durch ein STARTERCENTER NRW, das die Antragsunterlagen prüft und eine Stellungnahme abgibt. Die Einreichung der vollständigen Unterlagen erfolgt anschließend online über das Kundenportal der NRW.BANK.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage für das NRW.Mikrodarlehen bildet das Merkblatt zum Programm, ergänzt durch die europäische De-minimis-Verordnung. Zusätzliche Rahmenbedingungen sind in den ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK festgelegt.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
50.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Nordrhein-Westfalen (Deutschland)
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Markteinführung, Skalierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
NRW.BANK
Verwaltet von:
NRW.BANK
Zusätzliche Partner:
STARTERCENTER NRW, SeniorCoach NRW (oder freiberufliche Beratung)
Website: