Richtlinie Deutschlandticket ÖPNV Thüringen 2024

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Programm „Richtlinie Deutschlandticket ÖPNV Thüringen 2024“ des Freistaats Thüringen bietet Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern im öffentlichen Personennahverkehr sowie Schienenpersonennahverkehr finanzielle Unterstützung. Es gleicht nicht gedeckte Ausgaben, wie Fahrgeldausfälle und Vertriebsmehrkosten, die im Jahr 2024 durch die Einführung des Deutschlandtickets entstanden sind, in voller Höhe aus. Dies sichert die Stabilität der Mobilitätsinfrastruktur in Thüringen.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Thüringen. Ziel ist der Ausgleich zusätzlicher Kosten und Fahrgeldausfälle, die durch die Einführung des Deutschlandtickets im Jahr 2024 entstanden sind.

Was wird gefördert

Das Programm gleicht spezifische finanzielle Nachteile aus, die für ÖPNV- und SPNV-Betreiber durch die Einführung des Deutschlandtickets entstanden sind. Dies betrifft in erster Linie Fahrgeldausfälle und zusätzliche Vertriebskosten, die detailliert nach vorgegebenen Methoden berechnet werden.

Art und Umfang der Förderung

Das Förderprogramm sieht einen vollständigen Ausgleich der nicht gedeckten Ausgaben in Form eines Zuschusses vor. Die Richtlinie für diese Ausgleichsleistungen ist bis Ende 2026 gültig, wobei die kompensierten Ausgaben sich auf das Jahr 2024 beziehen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden, darunter die Teilnahme an der bundesweiten Einnahmeaufteilung des Deutschlandtickets, die lückenlose Datenbereitstellung und die Gewährleistung, dass keine Überkompensation der entstandenen Nachteile erfolgt. Eine transparente Nachweisführung und die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben sind ebenfalls entscheidend.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Gewährung der Ausgleichsleistung ist schriftlich und elektronisch bei der Thüringer Aufbaubank einzureichen. Abschlagszahlungen können beantragt werden. Der Prozess umfasst Plausibilitätsprüfungen, die Auszahlung der Mittel und ein detailliertes Verwendungsnachweisverfahren.

Rechtsgrundlage

Die Grundlage dieses Förderprogramms bildet die Richtlinie Deutschlandticket ÖPNV Thüringen 2024, die spezifische gesetzliche Bestimmungen und europäische Verordnungen aufgreift. Die Berechtigung zur Förderung ist vertraglich oder gesetzlich verankert.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Thüringen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik

Begünstigte

Begünstigte:

Öffentlicher Personennahverkehr & Schienenpersonennahverkehr

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)

Verwaltet von:

Thüringer Aufbaubank (TAB)

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