Paneuropäische Kultureinrichtungen
Der Aufruf „Paneuropäische Kultureinrichtungen“ (CREA-CULT-2024-PECE) ist eine Initiative des Programms Kreatives Europa zur Unterstützung von Kultureinrichtungen, insbesondere Orchestern. Das Kernziel ist es, talentierten jungen Musikern in ganz Europa umfassende Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Auftrittsmöglichkeiten zu bieten, gleichzeitig die künstlerische Exzellenz zu fördern und die gemeinsamen Werte der Europäischen Union zu stärken.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm „Paneuropäische Kultureinrichtungen“ richtet sich an Kulturorganisationen, vorwiegend Orchester, die sich der Entwicklung junger Musiker widmen. Diese Initiative konzentriert sich auf die Förderung neuer Talente und die Verbreitung europäischer Werte durch kulturelles Engagement in einem breiten geografischen Raum.
Was wird gefördert
Dieses Programm bietet Fördermittel für Aktivitäten innerhalb der Kultur- und Kreativwirtschaft, mit einem besonderen Fokus auf Musik und darstellende Künste. Geförderte Projekte sollten Ausbildungs-, Mentoring- und Aufführungsaktivitäten integrieren und gleichzeitig wichtige EU-Prioritäten wie Inklusion und digitale Transformation berücksichtigen.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet qualifizierten Kultureinrichtungen finanzielle Unterstützung in Form von Pauschalbeihilfen. Für diesen Aufruf wurde ein Gesamtbudget von 8.457.285,68 EUR bereitgestellt, das zur Unterstützung einer ausgewählten Anzahl paneuropäischer Kulturprojekte bestimmt ist.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller müssen bestimmte rechtliche und administrative Bedingungen erfüllen, die im offiziellen Aufrufdokument beschrieben sind. Es wird erwartet, dass Projekte die Prinzipien der Inklusion, Vielfalt und ökologischen Nachhaltigkeit berücksichtigen, die die breiteren EU-Prioritäten widerspiegeln.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für das Programm „Paneuropäische Kultureinrichtungen“ folgte einer einstufigen Einreichung mit einer klaren Frist und anschließenden Bewertungsphasen. Die Ergebnisse wurden den Antragstellern bereits mitgeteilt.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm „Paneuropäische Kultureinrichtungen“ wird durch spezifische rechtliche Rahmenbedingungen der Europäischen Union etabliert und geregelt, insbesondere fällt es unter das breitere Programm Kreatives Europa. Offizielle Dokumente, die seine Rechtsgrundlage und operativen Richtlinien darlegen, sind öffentlich zugänglich.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Förderbudget:
8.457.285,68 €
Einsendeschluss:
31.01.2024
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Länder, die am Programm Kreatives Europa teilnehmen (EU und assoziierte Länder)
Sektoren:
Kultureinrichtungen, Kreativwirtschaft, Bildung und Berufsbildung, Informations- und Kommunikationstechnologie, Dienstleistungssektor, Sonstige
Begünstigte:
Orchester, junge Musiker
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Produktentwicklung, Markteinführung, Dienstleistungserbringung, Planung, Umsetzung, Sensibilisierungskampagnen, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)
Website: