Paneuropäische Kultureinrichtungen

Zuletzt aktualisiert: 22.7.2025
Zuschuss

Das Förderprogramm für paneuropäische Kultureinrichtungen im Rahmen des Programms Kreatives Europa zielt darauf ab, Kultureinrichtungen, insbesondere Orchester, dabei zu unterstützen, jungen, hochbegabten Künstlern aus ganz Europa Ausbildungs-, Professionalisierungs- und Auftrittsmöglichkeiten zu bieten. Diese Initiative soll die europäische kulturelle Vielfalt und das Erbe stärken, künstlerische Exzellenz fördern und die kulturellen Werte der EU durch hochwertige künstlerische Kreationen, die neuen und jungen Zielgruppen zugänglich gemacht werden, unter Nutzung digitaler Technologien voranbringen.

Wer wird gefördert

Das Programm richtet sich an Kultureinrichtungen, insbesondere Orchester, die sich der Förderung junger, hochbegabter Künstler aus mindestens 20 am Programm Kreatives Europa teilnehmenden Ländern widmen. Das Kernziel ist es, künstlerische Exzellenz zu fördern und europäische Kulturwerte durch Ausbildung, Professionalisierung und vielfältige Auftrittsmöglichkeiten, einschließlich solcher, die digitale Werkzeuge nutzen, voranzutreiben.

Was wird gefördert

Dieses Programm fördert Projekte, die jungen, hochbegabten europäischen Musikern im Bereich der Orchester Ausbildung, Professionalisierung und Auftrittsmöglichkeiten bieten. Die Aktivitäten müssen Künstler aus mindestens 20 teilnehmenden Kreatives Europa-Ländern einbeziehen und darauf abzielen, die europäische kulturelle Vielfalt, künstlerische Exzellenz und die Einbindung des Publikums, auch durch digitale Mittel, zu verbessern.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von Pauschalsummenzuschüssen, die darauf ausgelegt sind, 3 bis 5 Projekte mit einem indikativen Gesamtbudget von 5,4 Millionen Euro für 2021 zu unterstützen. Die Förderung zielt darauf ab, umfassende Ausbildungs-, Professionalisierungs- und Auftrittsmöglichkeiten für junge europäische Künstler innerhalb paneuropäischer Kultureinrichtungen zu ermöglichen.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen bestimmte Förderfähigkeits- und Zulassungsbedingungen einhalten, die im umfassenden Aufrufdokument detailliert beschrieben sind. Der Bewertungsprozess basiert auf definierten Kriterien, Bewertungen und Schwellenwerten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren umfasst die Erstellung von Vorschlägen unter Verwendung von Standardvorlagen und deren Einreichung bis zur angegebenen Frist. Die Bewertungskriterien und das Verfahren sind im Aufrufdokument dargelegt.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm für paneuropäische Kultureinrichtungen operiert im Rahmen des Programms Kreatives Europa, und seine Umsetzung wird durch spezifische jährliche Arbeitsprogramme und Muster-Finanzhilfevereinbarungen geleitet.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Förderbudget

Förderbudget:

5.400.000 €

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Projekte müssen junge Künstler einbeziehen, die Staatsangehörige oder Einwohner von mindestens 20 am Programm Kreatives Europa teilnehmenden Ländern sind.

Sektoren

Sektoren:

Kreativwirtschaft, Kultureinrichtungen, Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Junge vielversprechende Künstler, Kultureinrichtungen (Orchester)

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Kommerzialisierung, Planung, Umsetzung, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

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