Fortbildung der in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen (ForAHP-FöR)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Förderprogramm ForAHP-FöR des Freistaates Bayern unterstützt Fortbildungsangebote für Fachpersonal in der Altenpflege sowie für professionell, angehörig oder ehrenamtlich tätige Personen in der Hospiz- und Palliativversorgung. Es handelt sich um einen Zuschuss zur Stärkung spezifischer Fachkenntnisse, der Anbietern die Durchführung qualifizierter Weiterbildungsmaßnahmen ermöglicht.

Wer wird gefördert

Das Programm richtet sich an Organisationen und Verbände in Bayern, die Fortbildungen für Fachpersonal in der Altenpflege sowie für professionell, angehörig oder ehrenamtlich tätige Personen in der Hospiz- und Palliativversorgung anbieten. Ziel ist die Stärkung der Fachkenntnisse und Kompetenzen in diesen wichtigen Pflegebereichen innerhalb Bayerns.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt Fortbildungsmaßnahmen in der Altenpflege und Hospiz- und Palliativversorgung. Es fördert spezifische Fachkenntnisse und Kompetenzen, die für professionell Tätige, Angehörige und Ehrenamtliche relevant sind, und deckt dabei diverse thematische Schwerpunkte sowie Sachausgaben ab.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von Festbetragszuschüssen für Fortbildungsmaßnahmen. Es gibt spezifische Förderpauschalen pro Fortbildungseinheit und eine erforderliche Eigenbeteiligung der Antragsteller. Die Bewilligungszeiträume sind auf ein Kalenderjahr begrenzt.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen Antragsteller bestimmte rechtliche und inhaltliche Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören die Vorlage eines detaillierten Fortbildungsprogramms, die Einhaltung von Mindest- und Maximalteilnehmerzahlen sowie die Berücksichtigung von De-minimis-Regelungen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für das ForAHP-FöR Programm erfordert die Einreichung eines vollständigen Antrags bis zum 31. Oktober des Vorjahres für den geplanten Bewilligungszeitraum. Die Bewertung der Anträge erfolgt durch das Landesamt für Pflege.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, die die rechtlichen Rahmenbedingungen und Ziele des Programms festlegt. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

24,00 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Bildung und Berufsbildung

Begünstigte

Begünstigte:

Altenpflege, Hospiz- & Palliativversorgung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Verwaltet von:

Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP)

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