Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (FRL Weiterentwicklung)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Sachsen unterstützt die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe durch gezielte Zuschüsse. Das Programm fördert innovative landesweite sowie regional verankerte Projekte in Bereichen wie Kinderschutz, Demokratiebildung und Gemeinwesenbeteiligung. Es richtet sich an Träger der freien und öffentlichen Jugendhilfe, die die Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen verbessern möchten.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite

Das Förderprogramm unterstützt anerkannte sowie in begründeten Einzelfällen auch nicht anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Freistaat Sachsen. Ziel ist die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe durch innovative Projekte, fachübergreifende Kooperationen und gezielte Maßnahmen in den Bereichen Kinderschutz, Demokratiebildung und Gemeinwesenbeteiligung. Die Fördermöglichkeiten erstrecken sich sowohl auf landesweite als auch auf regional bezogene Vorhaben.

Was wird gefördert: Projektarten und förderfähige Ausgaben

Das Programm fördert eine breite Palette an Projekten und Maßnahmen zur Verbesserung der Kinder- und Jugendhilfe, wobei zwischen landesweiten und regionalen Schwerpunkten unterschieden wird. Förderfähige Ausgaben umfassen Personal- und Sachkosten, während Angebote der Schulsozialarbeit explizit von der Förderung ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss (Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung). Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Art des Vorhabens zwischen 75 Prozent und 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bewilligung kann über die gesamte Projektlaufzeit erfolgen, wobei für regionale Vorhaben eine degressiv sinkende Förderung in den Folgejahren vorgesehen ist.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an spezifische Bedingungen geknüpft, die sich nach der Art des Vorhabens richten. Dazu gehören die erfolgreiche Teilnahme an Auswahlverfahren für landesweite Projekte und die Vorlage eines fundierten Konzepts sowie eine Kooperationsvereinbarung für regionale Projekte. Eine angemessene Eigenbeteiligung des Zuwendungsempfängers und der Partner ist ebenfalls erforderlich.

Antragsverfahren

Der Antrag für die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen ist beim Kommunalen Sozialverband Sachsen einzureichen. Das Verfahren variiert je nach Art des Vorhabens, wobei für landesweite Projekte ein Auswahlverfahren und für regionale Vorhaben die Vorlage eines Konzepts und einer befürwortenden Stellungnahme erforderlich sind.

Rechtsgrundlage

Die Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen basiert auf der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Diese Richtlinie wird durch weitere landes- und bundesrechtliche Bestimmungen, insbesondere aus dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und der Sächsischen Haushaltsordnung, ergänzt und konkretisiert.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen, Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Kinder- und Jugendhilfe

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Machbarkeitsstudie, Umsetzung, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Verwaltet von:

Kommunaler Sozialverband Sachsen, Landesjugendamt

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