Förderung im Rahmen des Professorinnenprogramms 2030
Das Professorinnenprogramm 2030 unterstützt Hochschulen in Deutschland dabei, die Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung aktiv zu fördern. Es bietet Anschubfinanzierungen für die Erstberufung von Professorinnen und die Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen, um den Frauenanteil in Spitzenfunktionen zu erhöhen und gleichstellungsfördernde Strukturen dauerhaft zu etablieren.
Wer wird gefördert
Dieses Kapitel beschreibt die Zielgruppen und die geografische Reichweite des Professorinnenprogramms 2030, dessen Hauptziel die Steigerung der Geschlechterparität in der Wissenschaft ist. Es richtet sich an alle staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland, um den Anteil von Frauen in Professuren und Führungspositionen zu erhöhen und ihre Karrierewege zu stärken.
Was wird gefördert
In diesem Abschnitt werden die spezifischen Inhalte des Professorinnenprogramms 2030 detailliert, einschließlich der förderfähigen Maßnahmen, der abgedeckten Kosten und der relevanten Projektstadien. Das Programm unterstützt gezielt die Besetzung von Professuren mit Frauen sowie die Entwicklung von Nachwuchswissenschaftlerinnen.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt erläutert die finanziellen Aspekte des Professorinnenprogramms 2030, einschließlich der Förderart, der maximalen Förderbeträge und der Laufzeiten der Projekte. Es wird ein Zuschuss gewährt, wobei die Mittel hälftig von Bund und Ländern getragen werden und spezifische Höchstgrenzen pro Berufung und Hochschule festgelegt sind.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt erläutert die wesentlichen Bedingungen und Anforderungen für die Antragstellung und die Durchführung von geförderten Projekten im Rahmen des Professorinnenprogramms 2030. Dazu gehören rechtliche Voraussetzungen, Kooperationsregeln und weitere spezifische Bestimmungen, die zur Sicherstellung der Programmziele eingehalten werden müssen.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt beschreibt den detaillierten Ablauf der Antragstellung für das Professorinnenprogramm 2030, von der Einreichung der Konzepte über die formellen Förderanträge bis hin zum Auswahlprozess. Es werden die erforderlichen Schritte, Fristen und die Bewertung der Anträge erläutert, um Transparenz und Klarheit für potenzielle Antragsteller zu gewährleisten.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt beleuchtet die rechtlichen und institutionellen Fundamente des Professorinnenprogramms 2030, von den maßgeblichen Richtlinien und Vereinbarungen bis zu den übergeordneten Haushaltsvorschriften. Die Transparenz und Zugänglichkeit dieser Dokumente wird ebenfalls thematisiert.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
165.000 € jährlich pro Berufung; 95.000 € jährlich je zusätzlicher Stelle
Förderbudget:
320 Millionen Euro
Einsendeschluss:
31.08.2025
Offen bis:
31.12.2037
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Deutschland
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Bildung und Berufsbildung
Begünstigte:
Hochschulen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Länder
Verwaltet von:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) Projektträger – Chancengleichheit, Geschlechterforschung, Vielfalt
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