Förderung im Rahmen des Professorinnenprogramms 2030

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Professorinnenprogramm 2030 unterstützt Hochschulen in Deutschland dabei, die Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung aktiv zu fördern. Es bietet Anschubfinanzierungen für die Erstberufung von Professorinnen und die Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen, um den Frauenanteil in Spitzenfunktionen zu erhöhen und gleichstellungsfördernde Strukturen dauerhaft zu etablieren.

Wer wird gefördert

Dieses Kapitel beschreibt die Zielgruppen und die geografische Reichweite des Professorinnenprogramms 2030, dessen Hauptziel die Steigerung der Geschlechterparität in der Wissenschaft ist. Es richtet sich an alle staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland, um den Anteil von Frauen in Professuren und Führungspositionen zu erhöhen und ihre Karrierewege zu stärken.

Was wird gefördert

In diesem Abschnitt werden die spezifischen Inhalte des Professorinnenprogramms 2030 detailliert, einschließlich der förderfähigen Maßnahmen, der abgedeckten Kosten und der relevanten Projektstadien. Das Programm unterstützt gezielt die Besetzung von Professuren mit Frauen sowie die Entwicklung von Nachwuchswissenschaftlerinnen.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt erläutert die finanziellen Aspekte des Professorinnenprogramms 2030, einschließlich der Förderart, der maximalen Förderbeträge und der Laufzeiten der Projekte. Es wird ein Zuschuss gewährt, wobei die Mittel hälftig von Bund und Ländern getragen werden und spezifische Höchstgrenzen pro Berufung und Hochschule festgelegt sind.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt erläutert die wesentlichen Bedingungen und Anforderungen für die Antragstellung und die Durchführung von geförderten Projekten im Rahmen des Professorinnenprogramms 2030. Dazu gehören rechtliche Voraussetzungen, Kooperationsregeln und weitere spezifische Bestimmungen, die zur Sicherstellung der Programmziele eingehalten werden müssen.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt beschreibt den detaillierten Ablauf der Antragstellung für das Professorinnenprogramm 2030, von der Einreichung der Konzepte über die formellen Förderanträge bis hin zum Auswahlprozess. Es werden die erforderlichen Schritte, Fristen und die Bewertung der Anträge erläutert, um Transparenz und Klarheit für potenzielle Antragsteller zu gewährleisten.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt beleuchtet die rechtlichen und institutionellen Fundamente des Professorinnenprogramms 2030, von den maßgeblichen Richtlinien und Vereinbarungen bis zu den übergeordneten Haushaltsvorschriften. Die Transparenz und Zugänglichkeit dieser Dokumente wird ebenfalls thematisiert.

Ähnliche Programme

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

165.000 € jährlich pro Berufung; 95.000 € jährlich je zusätzlicher Stelle

Förderbudget

Förderbudget:

320 Millionen Euro

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.08.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2037

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Bildung und Berufsbildung

Begünstigte

Begünstigte:

Hochschulen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Länder

Verwaltet von:

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) Projektträger – Chancengleichheit, Geschlechterforschung, Vielfalt

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