Förderung von Wissenschaft und Forschung aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF plus)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) Maßnahmen zur Verbesserung des Studienerfolgs und zur Vorbereitung auf den Berufseinstieg Brandenburger Studierender. Ziel ist die Sicherung und Steigerung hochqualifizierter Fachkräfte für das Land. Staatliche Hochschulen können hierfür Zuschüsse erhalten.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm zielt darauf ab, den Studienerfolg in Brandenburg zu verbessern und die Fachkräftesicherung im Land zu unterstützen. Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen in Brandenburg, die Maßnahmen zur Förderung von Studierenden und deren Berufseinstieg im Land umsetzen möchten.

Was wird gefördert

Gefördert werden spezifische Maßnahmen zur Verbesserung des Studienerfolgs, zur Stärkung der Identifikation mit Brandenburg und zur Vorbereitung auf den Berufseinstieg. Die Förderung umfasst projektbezogene Personal- und Sachausgaben und deckt verschiedene Entwicklungsphasen von der Studienorientierung bis zum Berufseinstieg ab.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben, wobei die Gesamtprojektkosten mindestens 20.000 Euro betragen müssen. Die Richtlinie ist bis Ende 2028 gültig.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung und Projektdurchführung sind diverse rechtliche und administrative Bedingungen zu beachten. Dazu gehören Transparenzpflichten, die Sicherstellung der Zusätzlichkeit der Förderung zu den Grundmitteln der Hochschulen und spezifische Vorgaben zur Datenverarbeitung.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung wird online über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) eingereicht. Die Bewilligungsbehörde, die ILB, entscheidet über die Gewährung der Zuwendung unter Berücksichtigung eines fachlichen Votums des zuständigen Ministeriums.

Rechtsgrundlage

Die Förderrichtlinie basiert auf dem Programm des Landes Brandenburg für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und ist eng an europäische sowie landesrechtliche Vorschriften gebunden, die Transparenz, Gleichstellung und nachhaltige Entwicklung sicherstellen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

60 Prozent

Offen bis

Offen bis:

31.12.2028

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Brandenburg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Hochschule

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Sensibilisierungskampagnen, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Verwaltet von:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

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