Investive und nicht-investive Maßnahmen im Rad- und Radtourismusverkehr („Ab aufs Rad-Förderrichtlinie“)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Programm „Ab aufs Rad“ des Landes Schleswig-Holstein fördert investive und nicht-investive Maßnahmen zur Stärkung des Radverkehrs und Radtourismus. Es zielt darauf ab, mehr Menschen zum Fahrradfahren zu motivieren, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Schleswig-Holstein als Radtourismusland zu positionieren, basierend auf der Radstrategie 2030.

Wer wird gefördert

Dieses Kapitel beschreibt, welche Antragsteller für eine Förderung im Rahmen der „Ab aufs Rad“-Richtlinie in Frage kommen, wo die geförderten Projekte stattfinden müssen und welche übergeordneten Ziele mit dem Programm verfolgt werden. Es richtet sich primär an Gemeinden, Kreise und gemeinnützige juristische Personen mit Sitz in Schleswig-Holstein.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt erläutert, welche Arten von Projekten und Maßnahmen durch die „Ab aufs Rad“-Förderrichtlinie unterstützt werden. Es werden sowohl investive als auch nicht-investive Vorhaben gefördert, die auf die Ziele der Radstrategie 2030 einzahlen. Zudem werden nicht förderfähige Kosten und der Entwicklungsstand der Projekte definiert.

Art und Umfang der Förderung

Dieses Kapitel beschreibt die Art der finanziellen Unterstützung, die Förderhöhe und den zeitlichen Rahmen der Projekte im Rahmen der „Ab aufs Rad“-Förderrichtlinie. Es handelt sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse mit variablen Förderquoten.

Bedingungen und Anforderungen

In diesem Abschnitt werden die wesentlichen Bedingungen und Anforderungen für Antragsteller und geförderte Vorhaben der „Ab aufs Rad“-Richtlinie dargelegt. Dazu gehören allgemeine Voraussetzungen, Vergaberegeln, die Einhaltung der Barrierefreiheit sowie spezifische Kriterien für investive Projekte.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt führt durch den Antragsprozess für die „Ab aufs Rad“-Förderung. Es werden die erforderlichen Schritte von der Antragsstellung bis zur Mittelbewilligung und dem Verwendungsnachweis beschrieben.

Rechtsgrundlage

Dieses Kapitel identifiziert die rechtlichen Grundlagen und maßgeblichen Vorschriften, die der „Ab aufs Rad“-Förderrichtlinie zugrunde liegen. Es beleuchtet die primäre Richtlinie sowie weitere relevante Gesetze und Verordnungen, die den Förderrahmen bestimmen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (bis zu 90 Prozent für finanzschwache Kommunen)

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Schleswig-Holstein (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik, Tourismus, Umwelt- und Klimaschutz

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Machbarkeitsstudie, Umsetzung, Sensibilisierungskampagnen, Kapazitätsaufbau, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Verwaltet von:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

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