Investive und nicht-investive Maßnahmen im Rad- und Radtourismusverkehr („Ab aufs Rad-Förderrichtlinie“)
Das Programm „Ab aufs Rad“ des Landes Schleswig-Holstein fördert investive und nicht-investive Maßnahmen zur Stärkung des Radverkehrs und Radtourismus. Es zielt darauf ab, mehr Menschen zum Fahrradfahren zu motivieren, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Schleswig-Holstein als Radtourismusland zu positionieren, basierend auf der Radstrategie 2030.
Wer wird gefördert
Dieses Kapitel beschreibt, welche Antragsteller für eine Förderung im Rahmen der „Ab aufs Rad“-Richtlinie in Frage kommen, wo die geförderten Projekte stattfinden müssen und welche übergeordneten Ziele mit dem Programm verfolgt werden. Es richtet sich primär an Gemeinden, Kreise und gemeinnützige juristische Personen mit Sitz in Schleswig-Holstein.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt erläutert, welche Arten von Projekten und Maßnahmen durch die „Ab aufs Rad“-Förderrichtlinie unterstützt werden. Es werden sowohl investive als auch nicht-investive Vorhaben gefördert, die auf die Ziele der Radstrategie 2030 einzahlen. Zudem werden nicht förderfähige Kosten und der Entwicklungsstand der Projekte definiert.
Art und Umfang der Förderung
Dieses Kapitel beschreibt die Art der finanziellen Unterstützung, die Förderhöhe und den zeitlichen Rahmen der Projekte im Rahmen der „Ab aufs Rad“-Förderrichtlinie. Es handelt sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse mit variablen Förderquoten.
Bedingungen und Anforderungen
In diesem Abschnitt werden die wesentlichen Bedingungen und Anforderungen für Antragsteller und geförderte Vorhaben der „Ab aufs Rad“-Richtlinie dargelegt. Dazu gehören allgemeine Voraussetzungen, Vergaberegeln, die Einhaltung der Barrierefreiheit sowie spezifische Kriterien für investive Projekte.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt führt durch den Antragsprozess für die „Ab aufs Rad“-Förderung. Es werden die erforderlichen Schritte von der Antragsstellung bis zur Mittelbewilligung und dem Verwendungsnachweis beschrieben.
Rechtsgrundlage
Dieses Kapitel identifiziert die rechtlichen Grundlagen und maßgeblichen Vorschriften, die der „Ab aufs Rad“-Förderrichtlinie zugrunde liegen. Es beleuchtet die primäre Richtlinie sowie weitere relevante Gesetze und Verordnungen, die den Förderrahmen bestimmen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (bis zu 90 Prozent für finanzschwache Kommunen)
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Schleswig-Holstein (Deutschland)
Sektoren:
Verkehr und Logistik, Tourismus, Umwelt- und Klimaschutz
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Machbarkeitsstudie, Umsetzung, Sensibilisierungskampagnen, Kapazitätsaufbau, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Verwaltet von:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus