Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützte Gemeinden und Gemeindeverbände mit Mitteln des Bundes bei Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur. Ziel war es, das Radverkehrssystem auszubauen, sicherer und attraktiver zu gestalten sowie den Umstieg vom Kfz auf das Fahrrad zu fördern. Die Förderung erfolgte als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Wer wird gefördert
Gemeinden und Gemeindeverbände in Rheinland-Pfalz konnten unter diesem Programm Zuschüsse für Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur erhalten. Das Programm zielte darauf ab, ein sicheres und lückenloses Radverkehrssystem zu schaffen und den Umstieg vom Kfz auf das Fahrrad zu fördern, um so einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Umwelt zu leisten.
Was wird gefördert
Gefördert wurden Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur, darunter der Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen, Fahrradstraßen, Radwegebrücken und Fahrradparkhäusern. Auch betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses und die Erstellung von Radverkehrskonzepten, die zu investiven Maßnahmen führten, waren förderfähig. Das Programm legte Wert auf die Bedeutung für Berufs- und Alltagsverkehre und schloss rein touristische Projekte aus.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bot nicht rückzahlbare Zuschüsse als Anteilsfinanzierung. Der Regelfördersatz betrug bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben, mit einem erhöhten Satz von bis zu 90 % für finanzschwache Kommunen. Die geförderte Infrastruktur musste je nach Art des Vorhabens für 10 bis 25 Jahre zweckentsprechend genutzt werden.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung mussten wichtige Bedingungen erfüllt sein, darunter eine einwandfreie bau- und verkehrstechnische Planung, Wirtschaftlichkeit, eine eigene Verkehrsbedeutung für Berufs- oder Alltagsverkehre und die Integration in ein Radverkehrskonzept. Das Vorhaben durfte bei Antragstellung noch nicht begonnen haben. Zudem waren dauerhafte Betriebssicherheit, Barrierefreiheit und die Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen sowie unterschiedlicher Geschlechter zu gewährleisten.
Antragsverfahren
Der Antrag für das Förderprogramm „Stadt und Land“ war vor Beginn des Vorhabens an den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) zu richten. Dem Antrag waren umfassende Unterlagen beizufügen, wie Erläuterungsberichte, Kostenberechnungen und Finanzierungspläne. Die Bewilligungsbehörde, der LBM, traf die Entscheidungen über die Förderungen nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die notwendigen Informationen und Formulare wurden auf der Internetseite des LBM bereitgestellt.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage für dieses Förderprogramm bildete die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz. Diese setzte die Verwaltungsvereinbarung „Sonderprogramm Stadt und Land“ zwischen Bund und Ländern um und integrierte das Programm in das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung. Zudem galten die Landeshaushaltsordnung und die zugehörigen Verwaltungsvorschriften.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
bis zu 75 Prozent und für finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben
Offen bis:
31.12.2023
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Rheinland-Pfalz (Deutschland)
Sektoren:
Verkehr und Logistik, Umwelt- und Klimaschutz, Bauwesen und Baustoffe
Begünstigte:
Kommunen, Gemeindeverbände, Radverkehrsinfrastruktur
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Bund
Verwaltet von:
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM)
Website: