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Förderung von Radverkehrsinfrastruktur – Sonderprogramm Stadt und Land
Geschlossen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Landes Niedersachsen bietet Zuschüsse für Kommunen zum Ausbau und zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur. Ziel ist es, die Attraktivität und Sicherheit des Radverkehrs zu erhöhen und durchgängige Netze zu schaffen, um so einen Beitrag zur Verkehrswende zu leisten. Das Programm, das auf Bundesmitteln basiert, fördert vorzugsweise interkommunale Maßnahmen und Stadt-Umland-Verbindungen.

Wer wird gefördert

Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ richtet sich an kommunale Körperschaften in Niedersachsen und unterstützt diese bei Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur. Ziel ist der Ausbau und die Verbesserung des Radverkehrssystems, insbesondere durch Maßnahmen, die die Attraktivität und Sicherheit erhöhen und zu durchgängigen Radverkehrsnetzen beitragen.

Was wird gefördert

Das Programm „Sonderprogramm Stadt und Land“ fördert vielfältige Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur, wobei ein Schwerpunkt auf baulichen Investitionen und Konzepten liegt. Es werden sowohl der Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen als auch begleitende verkehrsoptimierende Maßnahmen und Planungsleistungen unterstützt. Bestimmte Ausgaben sind von der Förderung ausgeschlossen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung für die Radverkehrsinfrastruktur in Niedersachsen erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Finanzkraft der Kommune und ist nach oben und unten begrenzt, um eine effiziente und zielgerichtete Nutzung der Mittel zu gewährleisten. Die Zweckbindungsdauer der geförderten Investitionen ist ebenfalls klar definiert.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung von Radverkehrsinfrastrukturprojekten in Niedersachsen sind verschiedene Bedingungen und Anforderungen zu erfüllen, die sowohl die Planung und Umsetzung der Maßnahmen als auch die Einhaltung rechtlicher und finanzieller Rahmenbedingungen betreffen. Dazu gehören Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit, zur Relevanz für den Alltagsverkehr und zur Dauerhaftigkeit der Infrastruktur. Zudem sind haushalts-, vergabe- und beihilferechtliche Vorschriften zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antrag für die Förderung der Radverkehrsinfrastruktur ist vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Bewilligungsstelle einzureichen. Nach Bestätigung des Antragseingangs kann mit dem Vorhaben begonnen werden. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach dem Ausgabenerstattungsprinzip.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm ist durch eine spezifische Richtlinie des Landes Niedersachsen begründet, die wiederum auf Bundesebene abgestimmte Verwaltungsvereinbarungen und haushaltsrechtliche Vorgaben integriert. Diese Dokumente bilden den rechtlichen Rahmen für die Gewährung der Zuwendungen.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

10.000.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2023

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Niedersachsen

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Kommunale Gebietskörperschaften

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Prozessoptimierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW), Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Verwaltet von: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Website: Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)