Gewährung von Zuwendungen aus dem Sonderprogramm des Bundes „Stadt und Land“ in Schleswig-Holstein
Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ in Schleswig-Holstein unterstützt Kommunen finanziell bei Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur. Ziel ist es, den Radverkehr sicherer, komfortabler und attraktiver zu machen, um die Nutzung des Fahrrads im Alltag und in der Freizeit zu fördern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und richtet sich an Gemeinden, Kreise und kreisfreie Städte.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung des Förderprogramms
Das Förderprogramm richtet sich explizit an kommunale Gebietskörperschaften in Schleswig-Holstein. Ziel ist es, Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur zu unterstützen, um den Radverkehr sicherer, komfortabler und attraktiver zu gestalten. Dies trägt zur Verlagerung des Verkehrs auf das Fahrrad und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei.
Was wird gefördert: Inhalte und förderfähige Maßnahmen
Das Förderprogramm unterstützt eine breite Palette von Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur. Dies umfasst den Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen, die Verbesserung der Sicherheit an Knotenpunkten, die Schaffung von Fahrradparkmöglichkeiten sowie die Erstellung notwendiger Radverkehrskonzepte. Es werden ausschließlich Maßnahmen gefördert, die der Radverkehrsinfrastruktur dienen und bestimmte technische und bauliche Anforderungen erfüllen.
Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Rahmenbedingungen
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung. Die Förderquote beträgt in der Regel bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, kann aber für finanzschwache Kommunen auf bis zu 90 Prozent erhöht werden. Eine Bagatellgrenze von 7.500 Euro ist zu beachten, wobei Ausnahmen für kleinere Maßnahmen wie Fahrradbügel und Servicestationen möglich sind.
Bedingungen und Anforderungen
Die Gewährung der Zuwendung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, darunter die Einhaltung rechtlicher, technischer und finanzieller Vorgaben. Die Maßnahmen müssen im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzeptes erfolgen und dürfen nicht bereits durch andere Bundes- oder EU-Programme gefördert werden. Zudem sind Barrierefreiheit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu gewährleisten.
Antragsverfahren und Auswahlprozess
Der Antrag muss schriftlich und vollständig vor Beginn der Maßnahme beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus eingereicht werden. Der Auswahlprozess erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen der Bewilligungsbehörde, die eine ausgewogene Verteilung der Mittel zwischen urbanen und ländlichen Regionen anstrebt.
Rechtsgrundlagen des Förderprogramms
Das Förderprogramm basiert auf einer Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein. Es wird durch Finanzhilfen des Bundes gemäß Artikel 104b Grundgesetz unterstützt und berücksichtigt die Verwaltungsvereinbarungen zum Sonderprogramm „Stadt und Land“ sowie die Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
Bis zu 75% der förderfähigen Kosten, für finanzschwache Kommunen bis zu 90%.
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Schleswig-Holstein
Sektoren:
Verkehr und Logistik, Umwelt- und Klimaschutz, Dienstleistungssektor, Tourismus
Begünstigte:
Radverkehrsinfrastruktur, Verkehrssicherheit, Klimaschutz im Verkehr, Tourismus
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Prozessoptimierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bund (über Sonderprogramm Stadt und Land), Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein
Verwaltet von:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein
Zusätzliche Partner:
Bundesamt für Güterverkehr (BAG) - Einbindung in Öffentlichkeitsarbeit bei bedeutsamen Vorhaben