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Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG)
Offen

Eigenkapital
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Die Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG) unterstützt innovative und technologieorientierte Existenzgründer sowie junge Unternehmen im Saarland. Das Programm stellt Beteiligungskapital bereit, um die Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen zu finanzieren. Es zeichnet sich durch die Bereitstellung von Eigenkapital in Form von stillen oder offenen Beteiligungen aus, oft ohne die Notwendigkeit von Sicherheiten.

Wer wird gefördert

Dieses Programm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG) richtet sich an technologieorientierte Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie junge, innovative Technologieunternehmen im Saarland. Es zielt darauf ab, die Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte und Verfahren zu unterstützen und die wirtschaftliche Entwicklung in der Region zu fördern.

Was wird gefördert

Im Rahmen dieses Beteiligungsprogramms werden Innovationsvorhaben finanziert, die auf die Entwicklung und Markteinführung technologisch neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen abzielen. Dies umfasst sowohl angewandte Forschung und Entwicklung als auch Investitionen zur Kommerzialisierung.

Art und Umfang der Finanzierung

Die Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG) stellt Beteiligungskapital zur Verfügung, hauptsächlich in Form einer stillen Beteiligung, die in der Regel keine Sicherheiten erfordert. Die Finanzierungshöhe liegt zwischen 125.000 EUR und 2 Millionen EUR pro Unternehmen, mit einer üblichen Laufzeit von 10 Jahren.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beteiligung müssen Antragsteller spezifische Voraussetzungen bezüglich der Innovationsumsetzung, der Fachkenntnisse und der finanziellen Absicherung erfüllen. Die Konditionen der Beteiligung richten sich nach der individuellen Risikoeinschätzung des Vorhabens, wobei in der Regel keine Sicherheiten gestellt werden müssen. Die Förderung ist grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinierbar.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Beteiligung der SWG ist flexibel gestaltet und kann direkt oder über die Hausbank erfolgen. Es beginnt mit einer formlosen Anfrage, idealerweise unterstützt durch ein Kurzexposé, um eine schnelle und effiziente Bewertung des Vorhabens zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Die Grundlage für dieses Beteiligungsprogramm bildet die Richtlinie der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG) zur Finanzierung technischer Innovationen bei Neugründungen und jungen Unternehmen im Saarland.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

2.000.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Saarland (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Sonstige

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Markteinführung, Produktentwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH (SWG)

Verwaltet von: Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH (SWG)

Zusätzliche Partner: Hausbank

Website: Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH (SWG)