Wohnraumförderungsprogramm – Sonderprogramm zur Finanzierung von Wohnraum für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf – Mietwohnraum

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Darlehen

Das Sonderprogramm des Saarlandes unterstützt die Schaffung von bezahlbarem Mietwohnraum und selbstgenutztem Wohneigentum, insbesondere für Familien und Haushalte mit geringerem Einkommen, in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf. Es bietet zinsgünstige Darlehen und attraktive Tilgungszuschüsse, um die Wohnraumversorgung im Land zu verbessern. Der Antrag muss vor Baubeginn bei der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB) gestellt werden.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung

Dieses Förderprogramm des Saarlandes richtet sich an natürliche und juristische Personen, die im Saarland preiswerten Wohnraum schaffen möchten. Die Unterstützung zielt darauf ab, Haushalte mit geringerem Einkommen, insbesondere Familien und Haushalte mit Kindern, mit angemessenem Wohnraum zu versorgen, sei es durch Mietwohnungen oder selbstgenutztes Wohneigentum. Die Vorhaben müssen sich innerhalb des Saarlandes befinden.

Was wird gefördert: Maßnahmen und förderfähige Bereiche

Das Programm unterstützt verschiedene Maßnahmen im Wohnungsbau, von Neubau bis hin zu wesentlichen Baumaßnahmen, sowohl für Mietwohnungen als auch für selbstgenutztes Wohneigentum. Es gibt klare Kriterien für die Förderfähigkeit, inklusive spezifischer Ausschlussgründe und Anforderungen an die Projektphasen.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet zinsgünstige Darlehen und ergänzende Tilgungszuschüsse, deren Höhe von der Art der Baumaßnahme und spezifischen Kriterien wie Barrierefreiheit oder der Dauer der Bindungen abhängt. Die finanzielle Unterstützung ist auf konkrete Beträge pro Quadratmeter Wohnfläche festgelegt.

Bedingungen und Anforderungen

Die Gewährung der Förderung ist an spezifische Bedingungen geknüpft, die von der Lage des Objekts über die Einhaltung baurechtlicher Vorgaben bis hin zu Einkommensgrenzen für Mieter reichen. Es bestehen außerdem Regelungen zur Eigenleistung und zum Kumulierungsverbot mit anderen Förderprogrammen.

Antragsverfahren

Die Antragstellung für das Wohnraumförderungsprogramm erfolgt vor Baubeginn bei der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB). Die Bewilligung der Förderung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Stelle.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des saarländischen Ministeriums für Finanzen und Europa und unterliegt den Bestimmungen des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) sowie weiteren landesrechtlichen Vorschriften.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 3.000 € je m² förderbarer Wohnfläche bei Neubau von Mietwohnungen; bis zu 2.700 € je m² bei wesentlichen Baumaßnahmen an Mietwohnungen. Zuschläge von 50 €/m² (barrierefrei) oder 100 €/m² (rollstuhlgerecht). Tilgungszuschüsse von 40% oder 45% des Förderdarlehens für Mietwohnungen und bis zu 20% für selbstgenutztes Wohneigentum (Familien).

Offen bis

Offen bis:

30.06.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Unbekannt

Region

Region:

Saarland (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Verwaltet von:

Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)

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