Wohnraumförderungsprogramm – Sonderprogramm zur Finanzierung von Wohnraum für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf – Mietwohnraum
Das Sonderprogramm des Saarlandes unterstützt die Schaffung von bezahlbarem Mietwohnraum und selbstgenutztem Wohneigentum, insbesondere für Familien und Haushalte mit geringerem Einkommen, in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf. Es bietet zinsgünstige Darlehen und attraktive Tilgungszuschüsse, um die Wohnraumversorgung im Land zu verbessern. Der Antrag muss vor Baubeginn bei der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB) gestellt werden.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung
Dieses Förderprogramm des Saarlandes richtet sich an natürliche und juristische Personen, die im Saarland preiswerten Wohnraum schaffen möchten. Die Unterstützung zielt darauf ab, Haushalte mit geringerem Einkommen, insbesondere Familien und Haushalte mit Kindern, mit angemessenem Wohnraum zu versorgen, sei es durch Mietwohnungen oder selbstgenutztes Wohneigentum. Die Vorhaben müssen sich innerhalb des Saarlandes befinden.
Was wird gefördert: Maßnahmen und förderfähige Bereiche
Das Programm unterstützt verschiedene Maßnahmen im Wohnungsbau, von Neubau bis hin zu wesentlichen Baumaßnahmen, sowohl für Mietwohnungen als auch für selbstgenutztes Wohneigentum. Es gibt klare Kriterien für die Förderfähigkeit, inklusive spezifischer Ausschlussgründe und Anforderungen an die Projektphasen.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet zinsgünstige Darlehen und ergänzende Tilgungszuschüsse, deren Höhe von der Art der Baumaßnahme und spezifischen Kriterien wie Barrierefreiheit oder der Dauer der Bindungen abhängt. Die finanzielle Unterstützung ist auf konkrete Beträge pro Quadratmeter Wohnfläche festgelegt.
Bedingungen und Anforderungen
Die Gewährung der Förderung ist an spezifische Bedingungen geknüpft, die von der Lage des Objekts über die Einhaltung baurechtlicher Vorgaben bis hin zu Einkommensgrenzen für Mieter reichen. Es bestehen außerdem Regelungen zur Eigenleistung und zum Kumulierungsverbot mit anderen Förderprogrammen.
Antragsverfahren
Die Antragstellung für das Wohnraumförderungsprogramm erfolgt vor Baubeginn bei der Saarländischen Investitionskreditbank AG (SIKB). Die Bewilligung der Förderung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des saarländischen Ministeriums für Finanzen und Europa und unterliegt den Bestimmungen des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) sowie weiteren landesrechtlichen Vorschriften.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
Bis zu 3.000 € je m² förderbarer Wohnfläche bei Neubau von Mietwohnungen; bis zu 2.700 € je m² bei wesentlichen Baumaßnahmen an Mietwohnungen. Zuschläge von 50 €/m² (barrierefrei) oder 100 €/m² (rollstuhlgerecht). Tilgungszuschüsse von 40% oder 45% des Förderdarlehens für Mietwohnungen und bis zu 20% für selbstgenutztes Wohneigentum (Familien).
Offen bis:
30.06.2024
Vergabekanal:
Unbekannt
Region:
Saarland (Deutschland)
Sektoren:
Sonstige
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Verwaltet von:
Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)