Umsetzung inklusiver Maßnahmen (RL Inklusion)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Sachsen unterstützt mit der Richtlinie zur Umsetzung inklusiver Maßnahmen (RL Inklusion) landesfinanzierte Forschungseinrichtungen. Ziel ist die Realisierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch Projekte, die Inklusion statt Integration fördern, wie Sensibilisierung und Barrierefreiheit. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für zweckgebundene Maßnahmen.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich exklusiv an landesfinanzierte Forschungseinrichtungen in Sachsen. Ziel ist die Unterstützung von Maßnahmen, die die UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen und einen inklusiven Ansatz verfolgen, um die umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern.

Was wird gefördert

Das Programm fördert Projekte, die sich auf die Umsetzung des sächsischen Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention konzentrieren. Dies umfasst Sensibilisierungsmaßnahmen, die Verbesserung der kommunikativen Barrierefreiheit sowie Maßnahmen zur Förderung der umfassenden Teilhabe. Förderfähig sind dabei Sach- und Personalausgaben sowie notwendige Fremdleistungen und Investitionen, jedoch keine Baumaßnahmen.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet nichtrückzahlbare Zuschüsse zur Finanzierung inklusiver Projekte. Die Förderhöhe kann in begründeten Einzelfällen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Die Förderung erfolgt projektbezogen innerhalb eines festgelegten Bewilligungszeitraums.

Konditionen und Anforderungen

Für die Förderung müssen Antragsteller bestimmte Bedingungen erfüllen, wie die Konformität mit dem sächsischen Aktionsplan zur UN-Behindertenrechtskonvention und die wirtschaftliche sowie sparsame Ausgestaltung des Vorhabens. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung, und die Nutzung doppelter öffentlicher Mittel für dasselbe Projekt ist ausgeschlossen.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung ist schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einzureichen. Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Förderung nach pflichtgemäßem Ermessen und innerhalb der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen folgen den Verwaltungsvorschriften zur Sächsischen Haushaltsordnung.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Umsetzung inklusiver Maßnahmen (RL Inklusion), die zuletzt im Juni 2023 geändert wurde. Es integriert auch die Prinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention sowie Vorgaben der Sächsischen Haushaltsordnung und den Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung zur Umsetzung der UN-BRK (SLAP).

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Verwaltet von:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

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