Förderung von Projekten zur Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Niedersachsen fördert Projekte zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen. Ziel ist es, die Öffentlichkeit für deren Belange zu sensibilisieren und ihnen gleiche Chancen sowie aktive Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Unterstützt werden Vorhaben in Bereichen wie Barriereabbau, Schutz vor Gewalt und Schaffung von Teilhabe an Kultur, Bildung, Freizeit und Sport.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm in Niedersachsen richtet sich an gemeinnützige Organisationen und Kommunen, die sich für die Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Ziel ist die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für deren Belange und die Förderung von Teilhabe und Chancengleichheit in der Gesellschaft.

Was wird gefördert

Die Förderung unterstützt Projekte und Maßnahmen, die auf die Inklusion und Partizipation von Menschen mit Behinderungen abzielen. Dies umfasst ein breites Spektrum von Aktivitäten, vom Abbau von Barrieren bis zur Schaffung von Zugängen zu kulturellen, bildungsbezogenen, Freizeit- und Sportangeboten.

Art und Umfang der Förderung

Dieses Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Antragssteller und kann bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, mit festgelegten Mindest- und Höchstbeträgen pro Projekt.

Konditionen und Anforderungen

Für die Beantragung und Durchführung der Projekte sind spezifische Bedingungen zu erfüllen. Dazu gehören die räumliche Durchführung des Projekts, die Einreichung detaillierter Unterlagen zum Vorhaben sowie die Einhaltung allgemeiner Verfahrensvorschriften.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist klar strukturiert und erfordert die frühzeitige Einreichung vollständiger Unterlagen. Die Entscheidungen über die Förderungen werden zweimal jährlich getroffen.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung, ergänzt durch allgemeine Verwaltungsvorschriften.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Max. 50.000 €, bis zu 50% der Ausgaben (80% für Kommunen mit Bedarfszuweisung). Mindestbetrag: 5.000 € (Kommunen), 2.500 € (gemeinnützige juristische Personen).

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Niedersachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Menschen mit Behinderungen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Verwaltet von:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

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