Investive Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (RL Investitionen Teilhabe)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Sachsen unterstützt investive Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen. Das Programm „Investitionen Teilhabe“ gewährt Zuschüsse für Neubau, Sanierung, Modernisierung und Erhalt der notwendigen Einrichtungen sowie für die barrierefreie Gestaltung bestehender Gebäude, um eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilnahme am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm richtet sich an Träger von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen sowie an Gebäudeeigentümer, die Maßnahmen zur Barrierefreiheit umsetzen. Die Förderung zielt darauf ab, die gleichberechtigte Teilhabe dieser Personengruppen im Freistaat Sachsen zu stärken.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt investive Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur und Ausstattung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen in Sachsen. Dazu gehören Neubau, Sanierung, Modernisierung und Erhalt der notwendigen Einrichtungen sowie Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung von Gebäuden.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Projektförderung. Die Förderhöhe kann bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, bei überregionalen Einrichtungen sogar bis zu 90 Prozent. Die Mindestfördersumme liegt bei 2.500 Euro, für kommunale Körperschaften bei 10.000 Euro.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung und Projektdurchführung sind spezifische Bedingungen zu erfüllen, darunter die Bestätigung des Bedarfs durch zuständige Behörden und die Sicherstellung eines Eigenanteils. Es gibt zudem Regelungen zum Projektbeginn und zur Finanzierungssicherung.

Antragsverfahren

Der Förderantrag für die Investitionen Teilhabe ist schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einzureichen. Die Bewilligungsbehörde prüft die Anträge und entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die Gewährung der Zuwendung.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm ist auf der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (RL Investitionen Teilhabe) vom 12. März 2020 begründet. Es unterliegt den Bestimmungen der Sächsischen Haushaltsordnung und weiteren relevanten Landesgesetzen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

maximal 80 Prozent, bei überregionalen Einrichtungen bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Sozialunternehmen, Bauwesen und Baustoffe

Begünstigte

Begünstigte:

Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Verwaltet von:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Zusätzliche Partner:

Zuständiger Landkreis, zuständige kreisfreie Stadt, Kommunaler Sozialverband Sachsen, Bundesagentur für Arbeit, Integrationsamt, Psychosoziale Arbeitsgemeinschaften

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