Sächsischer Kleinprojektefonds für Entwicklungszusammenarbeit (Auslandsprojektförderung Sachsen)
Der Sächsische Kleinprojektefonds für Entwicklungszusammenarbeit unterstützt gemeinnützige Vereine aus Sachsen bei Projekten zur Verbesserung der Lebensbedingungen in Entwicklungsländern. Dieses Programm zeichnet sich durch die gezielte Förderung von Kleinprojekten mit bis zu 25.000 € aus, die eine enge Zusammenarbeit mit lokalen Partnerorganisationen erfordern und einen Beitrag zu Selbstorganisation und Nachhaltigkeit leisten.
Wer wird gefördert
Dieser Abschnitt erläutert die Kriterien für die Antragsteller, den geografischen Geltungsbereich der geförderten Projekte sowie die übergeordneten Ziele des Sächsischen Kleinprojektefonds für Entwicklungszusammenarbeit. Der Fokus liegt auf der Unterstützung gemeinnütziger Organisationen in Sachsen, die sich der Verbesserung der Lebensbedingungen in Entwicklungsländern widmen.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten, Themenbereiche und Aktivitäten, die im Rahmen des Sächsischen Kleinprojektefonds für Entwicklungszusammenarbeit förderfähig sind. Er klärt auch die abgedeckten Kosten und die typischen Entwicklungsphasen der unterstützten Initiativen.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt bietet detaillierte Informationen zur finanziellen Unterstützung durch den Sächsischen Kleinprojektefonds für Entwicklungszusammenarbeit, einschließlich der Art des Finanzinstruments, der maximalen Förderbeträge, der Förderquoten und der typischen Projektlaufzeiten.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt umreißt die wesentlichen Bedingungen und Anforderungen, die Antragsteller und Zuwendungsempfänger bei der Beantragung und dem Erhalt von Fördermitteln aus dem Sächsischen Kleinprojektefonds für Entwicklungszusammenarbeit einhalten müssen. Er deckt administrative, rechtliche und operative Bestimmungen ab.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt beschreibt das schrittweise Antragsverfahren für den Sächsischen Kleinprojektefonds für Entwicklungszusammenarbeit, von den Einreichungsanforderungen bis zur Auswahlmethode und der Mitteilung der Förderentscheidungen.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt identifiziert die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Förderprogramm Sächsischer Kleinprojektefonds für Entwicklungszusammenarbeit autorisieren, etablieren und regeln. Er liefert die Basis seiner Legitimität und wichtiger übergeordneter Vorschriften.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
25.000 €
Einsendeschluss:
20.06.2025
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Developing Countries (Uganda, Tansania, Äthiopien, Kenia, Ukraine, other DAC countries)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Gesundheitswesen, Umwelt- und Klimaschutz, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie, Sonstige
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Monitoring, Evaluierung, Machbarkeitsstudie
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsische Staatskanzlei
Verwaltet von:
Stiftung Nord-Süd-Brücken
Website: