Sächsischer Kleinprojektefonds für Entwicklungszusammenarbeit (Auslandsprojektförderung Sachsen)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Sächsische Kleinprojektefonds für Entwicklungszusammenarbeit unterstützt gemeinnützige Vereine aus Sachsen bei Projekten zur Verbesserung der Lebensbedingungen in Entwicklungsländern. Dieses Programm zeichnet sich durch die gezielte Förderung von Kleinprojekten mit bis zu 25.000 € aus, die eine enge Zusammenarbeit mit lokalen Partnerorganisationen erfordern und einen Beitrag zu Selbstorganisation und Nachhaltigkeit leisten.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt erläutert die Kriterien für die Antragsteller, den geografischen Geltungsbereich der geförderten Projekte sowie die übergeordneten Ziele des Sächsischen Kleinprojektefonds für Entwicklungszusammenarbeit. Der Fokus liegt auf der Unterstützung gemeinnütziger Organisationen in Sachsen, die sich der Verbesserung der Lebensbedingungen in Entwicklungsländern widmen.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten, Themenbereiche und Aktivitäten, die im Rahmen des Sächsischen Kleinprojektefonds für Entwicklungszusammenarbeit förderfähig sind. Er klärt auch die abgedeckten Kosten und die typischen Entwicklungsphasen der unterstützten Initiativen.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt bietet detaillierte Informationen zur finanziellen Unterstützung durch den Sächsischen Kleinprojektefonds für Entwicklungszusammenarbeit, einschließlich der Art des Finanzinstruments, der maximalen Förderbeträge, der Förderquoten und der typischen Projektlaufzeiten.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt umreißt die wesentlichen Bedingungen und Anforderungen, die Antragsteller und Zuwendungsempfänger bei der Beantragung und dem Erhalt von Fördermitteln aus dem Sächsischen Kleinprojektefonds für Entwicklungszusammenarbeit einhalten müssen. Er deckt administrative, rechtliche und operative Bestimmungen ab.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt beschreibt das schrittweise Antragsverfahren für den Sächsischen Kleinprojektefonds für Entwicklungszusammenarbeit, von den Einreichungsanforderungen bis zur Auswahlmethode und der Mitteilung der Förderentscheidungen.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt identifiziert die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Förderprogramm Sächsischer Kleinprojektefonds für Entwicklungszusammenarbeit autorisieren, etablieren und regeln. Er liefert die Basis seiner Legitimität und wichtiger übergeordneter Vorschriften.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

25.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

20.06.2025

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Developing Countries (Uganda, Tansania, Äthiopien, Kenia, Ukraine, other DAC countries)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Gesundheitswesen, Umwelt- und Klimaschutz, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Monitoring, Evaluierung, Machbarkeitsstudie

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsische Staatskanzlei

Verwaltet von:

Stiftung Nord-Süd-Brücken

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