Förderung von Projekten der Bildungs- und Informationsarbeit in der Entwicklungspolitik

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Land Berlin fördert gemeinnützige Vereine und Religionsgemeinschaften bei Projekten der Bildungs-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Entwicklungspolitik. Ziel ist die Stärkung globaler Gerechtigkeit und nachhaltiger Lebensgrundlagen. Der Zuschuss ist teilfinanzierend und an spezifische Bedingungen gebunden.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und Programmziele

Das Förderprogramm des Landes Berlin richtet sich an gemeinnützige Vereine und Religionsgemeinschaften, die sich mit entwicklungspolitischen Projekten in Berlin oder im Ausland engagieren. Ziel ist die Stärkung von Bildungs-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Entwicklungspolitik, um globale Gerechtigkeit und nachhaltige Lebensgrundlagen zu fördern, insbesondere im Einklang mit der Agenda 2030 und den SDGs.

Was wird gefördert: Projekte und Aktivitäten

Gefördert werden Projekte der entwicklungspolitischen Bildungs-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. Dies umfasst eine Reihe von Aktivitäten von der Planung bis zur Evaluierung. Es sind spezifische Regeln für förderfähige Kosten zu beachten, und Projekte müssen bestimmte thematische Kriterien erfüllen, um die strategischen Ziele des Programms zu unterstützen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung wird als zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Projekte werden in der Regel teilfinanziert, wobei eine Eigenbeteiligung erwartet wird. Es gibt keine allgemeine Obergrenze, jedoch eine spezifische für bestimmte Inlandsprojekte.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und Durchführung der Projekte sind verschiedene Bedingungen und Anforderungen zu erfüllen, darunter die Einhaltung von Kindesschutz-Richtlinien, die Berücksichtigung sozio-ökologischer Kriterien bei der Auftragsvergabe und spezifische Publizitätsvorschriften.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erfolgt über die Stiftung Nord-Süd-Brücken als externen Dienstleister. Es gibt allgemeine Antragsfristen sowie spezifische, rollierende Fristen für Kleinprojekte. Die Anträge werden auf Basis detaillierter Unterlagen geprüft und die Entscheidungen durch einen Bewilligungsbescheid oder ein Ablehnungsschreiben mitgeteilt.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf der Richtlinie über die Förderung von Projekten der Bildungs- und Informationsarbeit in der Entwicklungspolitik. Sie wird durch verschiedene rechtliche und politische Rahmenwerke des Landes Berlin sowie allgemeine Verwaltungsbestimmungen untermauert, die den Förderzweck und die Vergabe regulieren.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

20.06.2025, 20.08.2025, 20.10.2025

Offen bis

Offen bis:

29.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Berlin (Deutschland), Globaler Süden (DAC-Liste Teil 1)

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Umwelt- und Klimaschutz, Sozialunternehmen, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Entwicklungshilfe, Bildung, Kultur

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Sensibilisierungskampagnen, Kapazitätsaufbau, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Verwaltet von:

Stiftung Nord-Süd-Brücken

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