Krisen und Notstände (RL KuN/2015)
Die Förderrichtlinie Krisen und Notstände (RL KuN/2015) des Landes Sachsen bietet finanzielle Unterstützung für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie der Aquakultur und Binnenfischerei. Ziel ist es, existenzgefährdende Schäden durch Naturkatastrophen, außergewöhnliche Naturereignisse, Tierseuchen und Schädlingsbefall zu mindern und die Wiederherstellung der Betriebe zu ermöglichen. Diese Notstandsbeihilfe wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, um Unternehmen in Krisensituationen schnell und zielgerichtet zu helfen.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung
Die Förderrichtlinie Krisen und Notstände (RL KuN/2015) richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie der Aquakultur und Binnenfischerei in Sachsen. Ziel ist es, existenzgefährdende Schäden durch Naturkatastrophen, außergewöhnliche Naturereignisse, Tierseuchen und Schädlingsbefall zu mindern und die Wiederherstellung oder Weiterführung des Betriebs zu sichern. Das Programm ist auf Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung im Freistaat Sachsen zugeschnitten, die den Großteil ihres Einkommens aus den genannten Primärproduktionsbereichen beziehen.
Was wird gefördert: Maßnahmen und Schäden
Dieses Programm fördert spezifische Maßnahmen zur Behebung von Schäden in der Land- und Forstwirtschaft sowie der Aquakultur und Binnenfischerei. Die Unterstützung konzentriert sich auf die direkte Beseitigung von Schäden, die durch Naturkatastrophen, widrige Witterungsverhältnisse, Tierseuchen oder Schädlingsbefall entstanden sind. Die förderfähigen Kosten umfassen sowohl Sachschäden als auch Einkommensverluste, während die Mehrwertsteuer in der Regel nicht erstattungsfähig ist, es sei denn, sie kann national nicht zurückerstattet werden. Projekte müssen sich in der Umsetzungsphase befinden, um die unmittelbaren Auswirkungen des Schadensereignisses zu adressieren.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Art des Schadensereignisses und dem Standort des Betriebs. Dabei werden bis zu 80 % oder, in benachteiligten Gebieten, bis zu 90 % des Gesamtschadens bei Naturkatastrophen-ähnlichen Witterungsverhältnissen gefördert. In allen anderen Fällen können bis zu 100 % des Schadens abgedeckt werden. Eine Förderung wird erst ab einem Mindestschaden von 2.000 Euro gewährt. Es gibt keine fest definierte Projektlaufzeit, da es sich um eine Reaktion auf ein Schadensereignis handelt.
Bedingungen und Anforderungen
Um Fördergelder im Rahmen der RL KuN/2015 zu erhalten, müssen Antragsteller verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören spezifische Kriterien in Bezug auf den Betriebssitz, die Einkommensherkunft und das Vorliegen eines kausalen Zusammenhangs zwischen dem Schadensereignis und dem entstandenen Schaden. Das Programm unterliegt zudem strengen beihilferechtlichen Regelungen der EU, einschließlich De-minimis-Vorschriften, um eine Überkompensation zu vermeiden. Auch gibt es Regelungen zur Zweckbindung der Förderung und zur möglichen Kombination mit anderen Finanzierungsinstrumenten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die RL KuN/2015 erfordert die schriftliche Einreichung der notwendigen Unterlagen beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG). Anträge müssen innerhalb von sechs Monaten nach dem Schadensereignis gestellt werden, und die Auszahlung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank – Förderbank. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, und es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung. Die Überprüfung der Verwendung erfolgt durch das LfULG anhand von Verwendungsnachweisen und Buchführungsunterlagen.
Rechtsgrundlage der Förderung
Die Förderrichtlinie Krisen und Notstände (RL KuN/2015) basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft. Sie ist eingebettet in ein umfassendes rechtliches Framework, das sowohl haushaltsrechtliche Bestimmungen Sachsens als auch diverse EU-Verordnungen und nationale Rahmenrichtlinien umfasst, insbesondere im Bereich staatlicher Beihilfen für den Agrar-, Forst-, Fischerei- und Aquakultursektor. Die offiziellen Texte sind in einschlägigen Gesetzblättern und Amtsblättern zugänglich.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 100 Prozent des Gesamtschadens (max. 80-90 Prozent in bestimmten Fällen)
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Sonstige
Begünstigte:
Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Aquakultur & Binnenfischerei
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Verwaltet von:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Sächsische Aufbaubank – Förderbank –