Hilfen für die Land- und Forstwirtschaft

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Sachsen bietet Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur finanzielle Hilfen in Form von Zuschüssen. Diese Unterstützung dient der Bewältigung von Schäden und Einkommensverlusten, die direkt durch Naturkatastrophen oder vergleichbare widrige Witterungsverhältnisse verursacht wurden, und ermöglicht die Wiederherstellung der betroffenen Betriebe.

Wer wird gefördert

Die Förderung richtet sich an Unternehmen der Land-, Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur im Freistaat Sachsen, die durch Naturkatastrophen oder vergleichbare widrige Witterungsverhältnisse geschädigt wurden. Ziel ist es, den Betrieben bei der Bewältigung der Schäden zu helfen und ihre Existenz zu sichern.

Was wird gefördert

Das Programm fördert Maßnahmen zur Beseitigung von direkten Schäden an baulichen Anlagen, Wegen, Flächen und Gegenständen sowie den Ausgleich von Einkommensminderungen, die durch Naturkatastrophen oder vergleichbare widrige Witterungsverhältnisse in der Land-, Forstwirtschaft und Fischerei verursacht wurden.

Art und Umfang der Förderung

Die finanzielle Unterstützung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung. Die Förderhöhe variiert je nach Art des Schadensereignisses und betroffener Branche, kann aber in bestimmten Fällen bis zu 100 Prozent der entstandenen Kosten abdecken, wobei Versicherungsleistungen und andere Ausgleichszahlungen berücksichtigt werden.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte rechtliche und formale Voraussetzungen erfüllen, darunter die Feststellung eines Elementarereignisses durch das Kabinett und die Bestätigung des Schadens durch die Gemeindeverwaltung. Zudem sind spezifische Auflagen bezüglich Versicherungen und der Einhaltung von EU-Beihilferegeln zu beachten.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung ist bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) einzureichen. Das Verfahren erfordert die Vorlage eines Sachverständigengutachtens zum Nachweis des Schadens sowie die Bestätigung der Gemeindeverwaltung.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf einer Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, die sich auf die Sächsische Haushaltsordnung und EU-Beihilferegelungen stützt. Sie ist auf die Bewältigung von Schäden durch Naturkatastrophen im Agrar-, Forst- und Fischereisektor ausgerichtet.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 100 % des Gesamtschadens bzw. der beihilfefähigen Kosten (Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur). Für Landwirtschaft bei widrigen Witterungsverhältnissen bis zu 80 % des Gesamtschadens, bei Dürre 90 % (100 % mit Klimaanpassungsberatung). Bei fehlender Versicherung kann eine Kürzung um 50 % erfolgen.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei & Aquakultur

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)

Verwaltet von:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

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