Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur bei Elementarschäden (RL Wiederaufbauhilfen)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Förderprogramm "Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur bei Elementarschäden (RL Wiederaufbauhilfen)" des Freistaates Sachsen bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen für die Beseitigung von Schäden an öffentlicher Infrastruktur, die durch Naturkatastrophen verursacht wurden. Es ermöglicht Kommunen, öffentlichen Einrichtungen und Kirchen, beschädigte Infrastruktur wiederaufzubauen und so außergewöhnliche Notstände zu mildern.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an kommunale Körperschaften, öffentliche Einrichtungen sowie Kirchen und klösterliche Träger im Freistaat Sachsen, die Eigentümer von Infrastruktur sind, die durch Elementarschäden beschädigt wurde. Das Programm zielt darauf ab, die öffentliche Infrastruktur nach Naturkatastrophen wiederherzustellen und außergewöhnliche Notstände zu mildern.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur Beseitigung unmittelbarer Schäden und zum Wiederaufbau der geschädigten öffentlichen Infrastruktur, die durch Elementarschadensereignisse verursacht wurden. Es werden Ausgaben für die bauliche Wiederherstellung und damit verbundene notwendige Kosten unterstützt, während mittelbare Schäden und reine Betriebs- oder Unterhaltskosten ausgeschlossen sind. Das Programm konzentriert sich auf die Wiederherstellung von Infrastruktur im Kontext von Naturkatastrophen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Der Regelfördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, kann aber in bestimmten Fällen reduziert oder erhöht werden. Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel zwei bis vier Jahre, mit der Möglichkeit einer Verlängerung.

Bedingungen und Voraussetzungen

Für eine Förderung ist die Feststellung einer Naturkatastrophe durch das Kabinett sowie der Nachweis der Schadensursache und der Notwendigkeit der Wiederherstellung der Infrastruktur erforderlich. Die Maßnahmen müssen Teil eines bestätigten Wiederaufbauplans sein und eine Mindestschadenshöhe aufweisen. Weitere Bedingungen betreffen die Priorisierung von Versicherungsleistungen und Spenden sowie die Anrechnung früherer Zuwendungen.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren umfasst mehrere Schritte, beginnend mit der Meldung und Priorisierung der Schäden und Wiederaufbaumaßnahmen durch die betroffenen Träger an die zuständigen Landesbehörden. Nach Bestätigung der Maßnahmenpläne erfolgt die eigentliche Antragstellung bei den zuständigen Bewilligungsstellen, wobei Fristen für die Einreichung beachtet werden müssen.

Rechtliche Grundlagen

Die Grundlage dieses Förderprogramms bildet die Gemeinsame Richtlinie der Sächsischen Staatsministerien zum Wiederaufbau der öffentlichen Infrastruktur bei Elementarschäden vom 4. Juni 2019. Diese Richtlinie ist eingebettet in und ergänzt durch verschiedene rechtliche Bestimmungen des sächsischen Haushaltsrechts sowie spezifische Fachgesetze wie das Sächsische Wassergesetz oder die Sächsische Bauordnung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik, Wasser- und Abfallwirtschaft, Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor, Kultureinrichtungen, Tourismus, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zusammenschlüsse, juristische Personen als Träger öffentlicher Einrichtungen, Kirchen und Religionsgemeinschaften, Träger klösterlicher Einrichtungen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium des Innern, Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Sächsisches Staatsministerium für Kultus, Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Verwaltet von:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB), Sächsisches Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV)

Zusätzliche Partner:

LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH (LISt GmbH), Landesdirektion Sachsen, Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement

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