Zuschüsse zu den Kosten der Unterbringung bei notwendiger auswärtiger Unterkunft für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Schleswig-Holstein bietet Berufsschülerinnen und Berufsschülern, die während ihres Blockunterrichts notwendige auswärtige Unterkunftskosten tragen müssen, einen pauschalen Zuschuss. Dieses Programm soll die finanzielle Belastung abfedern und die Attraktivität der dualen Berufsausbildung stärken.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an Berufsschülerinnen und Berufsschüler mit Wohnsitz und Ausbildungsverhältnis in Schleswig-Holstein, die in Landes- oder Bezirksfachklassen unterrichtet werden. Ziel ist es, die finanzielle Belastung durch notwendige auswärtige Unterkunftskosten während des Blockunterrichts zu mindern und so die duale Berufsausbildung attraktiver zu gestalten.

Was wird gefördert?

Das Programm bezuschusst Aufwendungen für notwendige auswärtige Unterkünfte von Berufsschülerinnen und Berufsschülern während des Blockunterrichts. Die Förderung erfolgt als pauschaler, nicht rückzahlbarer Zuschuss, wobei auch Verpflegungskosten in Wohnheimen als Teil der bezuschussbaren Unterbringungskosten gelten können.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm gewährt einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Festbetragsfinanzierung bis zu maximal 350,00 Euro pro Kalenderjahr für die auswärtige Unterkunft. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den tatsächlich entstandenen Kosten, falls diese unter dem Maximalbetrag liegen. Die Richtlinie ist bis Ende 2025 gültig.

Bedingungen und Anforderungen

Um einen Zuschuss zu erhalten, müssen Berufsschülerinnen und Berufsschüler regelmäßig die zuständige berufliche Schule besuchen und bestimmte Unterlagen wie die Einladung zum Schulblock und den Ausbildungsnachweis einreichen. Besondere Regelungen gelten für Auszubildende mit SGB II-Leistungsanspruch. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Antragsverfahren

Anträge sind schriftlich vor Beginn des ersten Unterrichtsblocks, spätestens bis zum 30. November des Kalenderjahres, beim Schleswig-Holsteinischen Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) einzureichen. Dem Antrag müssen die erforderlichen Unterlagen wie die Einladung zum Schulblock, ein Nachweis über das Ausbildungsverhältnis und Originalrechnungen der Unterbringungskosten beigefügt werden. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Bestandskraft des Bescheides.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf der "Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zu den Kosten der Unterbringung bei notwendiger auswärtiger Unterkunft für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen" des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein. Diese Richtlinie legt die Bedingungen und den Rahmen für die finanzielle Unterstützung fest, ergänzt durch die Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

350,00 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.11.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Schleswig-Holstein

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Verwaltet von:

Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)

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