Förderung des internationalen Jugendaustauschs

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Maßnahmen zur Friedenserziehung und Völkerverständigung im internationalen Jugendaustausch. Ziel ist es, Begegnungen junger Menschen aus Schleswig-Holstein mit Altersgenossen aus EU- und Ostsee-Anrainerstaaten zu intensivieren und kulturelles Verständnis zu fördern. Zuschüsse sind für diverse Jugendbegegnungen und Fachkräfte-Maßnahmen verfügbar.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung

Dieser Abschnitt erläutert die Kriterien der Förderberechtigung und die geografische Reichweite des Programms. Es wird dargelegt, welche Organisationen und Einrichtungen Anträge stellen dürfen und welche strategischen Ziele das Land Schleswig-Holstein mit der Förderung der internationalen Jugendbegegnungen verfolgt.

Was wird gefördert: Maßnahmen und förderfähige Kosten

In diesem Abschnitt werden die spezifischen Maßnahmen und Aktivitäten beschrieben, die im Rahmen des Förderprogramms unterstützt werden. Zudem wird erläutert, welche Kosten als förderfähig gelten und welche Projektphasen typischerweise durch die Zuwendung abgedeckt werden.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt liefert detaillierte Informationen zur finanziellen Ausgestaltung des Förderprogramms. Er beleuchtet die Art der finanziellen Unterstützung, die möglichen Förderhöhen sowie die typische Dauer der geförderten Projekte.

Bedingungen und Anforderungen für die Antragstellung

Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Bedingungen, die Antragsteller erfüllen müssen, sowie die spezifischen Anforderungen für die Durchführung der geförderten Maßnahmen. Dazu gehören Verpflichtungen bezüglich der Eigenbeteiligung, Versicherungen und der Programmgestaltung.

Antragsverfahren: Schritt für Schritt zur Förderung

Dieser Abschnitt beschreibt den Ablauf des Antragsverfahrens, von der Einreichung der Unterlagen bis zur Bewilligung und Abrechnung der Zuwendungen. Er enthält wichtige Hinweise zu Fristen, Zuständigkeiten und der Abwicklung der Zahlungen.

Rechtsgrundlage des Förderprogramms

Dieser Abschnitt legt die rechtlichen Grundlagen und offiziellen Dokumente dar, die das Förderprogramm „Förderung des internationalen Jugendaustauschs“ legitimieren und regeln. Er identifiziert die maßgeblichen Richtlinien und Gesetze, die den Rahmen für die Förderaktivitäten bilden.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

10.000 EUR

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

01.03.2026

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Schleswig-Holstein (Deutschland), Europäische Union, Ostsee-Anrainerstaaten

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Dienstleistungserbringung, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren

Verwaltet von:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein

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