Förderung des internationalen Jugendaustauschs
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Maßnahmen zur Friedenserziehung und Völkerverständigung im internationalen Jugendaustausch. Ziel ist es, Begegnungen junger Menschen aus Schleswig-Holstein mit Altersgenossen aus EU- und Ostsee-Anrainerstaaten zu intensivieren und kulturelles Verständnis zu fördern. Zuschüsse sind für diverse Jugendbegegnungen und Fachkräfte-Maßnahmen verfügbar.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung
Dieser Abschnitt erläutert die Kriterien der Förderberechtigung und die geografische Reichweite des Programms. Es wird dargelegt, welche Organisationen und Einrichtungen Anträge stellen dürfen und welche strategischen Ziele das Land Schleswig-Holstein mit der Förderung der internationalen Jugendbegegnungen verfolgt.
Was wird gefördert: Maßnahmen und förderfähige Kosten
In diesem Abschnitt werden die spezifischen Maßnahmen und Aktivitäten beschrieben, die im Rahmen des Förderprogramms unterstützt werden. Zudem wird erläutert, welche Kosten als förderfähig gelten und welche Projektphasen typischerweise durch die Zuwendung abgedeckt werden.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt liefert detaillierte Informationen zur finanziellen Ausgestaltung des Förderprogramms. Er beleuchtet die Art der finanziellen Unterstützung, die möglichen Förderhöhen sowie die typische Dauer der geförderten Projekte.
Bedingungen und Anforderungen für die Antragstellung
Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Bedingungen, die Antragsteller erfüllen müssen, sowie die spezifischen Anforderungen für die Durchführung der geförderten Maßnahmen. Dazu gehören Verpflichtungen bezüglich der Eigenbeteiligung, Versicherungen und der Programmgestaltung.
Antragsverfahren: Schritt für Schritt zur Förderung
Dieser Abschnitt beschreibt den Ablauf des Antragsverfahrens, von der Einreichung der Unterlagen bis zur Bewilligung und Abrechnung der Zuwendungen. Er enthält wichtige Hinweise zu Fristen, Zuständigkeiten und der Abwicklung der Zahlungen.
Rechtsgrundlage des Förderprogramms
Dieser Abschnitt legt die rechtlichen Grundlagen und offiziellen Dokumente dar, die das Förderprogramm „Förderung des internationalen Jugendaustauschs“ legitimieren und regeln. Er identifiziert die maßgeblichen Richtlinien und Gesetze, die den Rahmen für die Förderaktivitäten bilden.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
10.000 EUR
Einsendeschluss:
01.03.2026
Offen bis:
31.12.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Schleswig-Holstein (Deutschland), Europäische Union, Ostsee-Anrainerstaaten
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Dienstleistungserbringung, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren
Verwaltet von:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein