Herrichtung von Wohnraum und Unterkünften für Geflüchtete

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Kommunen bei der Schaffung und Herrichtung von Wohnraum sowie Unterkünften für geflüchtete Menschen, insbesondere aus der Ukraine. Dieses Programm bietet Zuschüsse für dezentrale Maßnahmen und temporäre kommunale Gemeinschaftsunterkünfte, um die Unterbringung zu gewährleisten und die Integration zu erleichtern.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an Kommunen in Schleswig-Holstein und unterstützt sie bei der Schaffung sowie Nutzbarmachung von Wohnraum und Unterkünften für geflüchtete Menschen, insbesondere aus der Ukraine. Ziel ist es, die dezentrale Unterbringung zu fördern und die Integration zu erleichtern.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt Maßnahmen zur Schaffung und Herrichtung von Wohnraum und Unterkünften für Geflüchtete, die als dezentrale Maßnahmen (unter 50 Plätzen) oder temporäre kommunale Gemeinschaftsunterkünfte (ab 50 Plätzen) umgesetzt werden können. Die Förderung deckt eine Vielzahl von Projekten ab, von Neubau bis hin zu Ausstattungsmaßnahmen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe von der Art der Maßnahme und der Finanzsituation der Kommune abhängt. Es gibt spezifische Höchstgrenzen pro Kreis, Amt oder Gemeinde und eine Bagatellgrenze für die Antragstellung.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung gelten spezifische Anforderungen an die Beschaffenheit und Lage der Unterkünfte, die die Wohnqualität und die Integration der Geflüchteten sicherstellen sollen. Auch die Bedingungen für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn sowie die Zweckbindung der Investitionen sind klar definiert.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess umfasst die Einreichung vollständiger Unterlagen bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) bis zur genannten Frist. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie über die Herrichtung von Wohnraum und Unterkünften für Geflüchtete, erlassen vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung, mit den jüngsten Änderungen durch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

800.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Schleswig-Holstein

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Verwaltet von:

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)

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