Förderung von kommunalen Sportstätten (Sportstättenförderrichtlinie)
Das Land Schleswig-Holstein unterstützte Kommunen bei der Sanierung ihrer Sportstätten, um die Sportinfrastruktur zu erhalten und den Sanierungsstau zu reduzieren. Der Fokus lag auf Klimaschutz und dem effizienten Einsatz von Ressourcen. Das Programm bot Zuschüsse für Maßnahmen an verschiedenen Sportanlagen wie Spielfeldern, Hallen und Schwimmbädern.
Wer wird gefördert
Die Sportstättenförderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein richtete sich primär an Kommunen innerhalb Schleswig-Holsteins, die Sanierungsmaßnahmen an ihrer Sportinfrastruktur planten. Ziel war es, den bestehenden Sanierungsstau zu reduzieren, die Funktionsfähigkeit der Anlagen zu erhalten sowie Aspekte des Klimaschutzes und der Ressourceneffizienz zu berücksichtigen.
Was wird gefördert
Die Förderung umfasste spezifische Sanierungsmaßnahmen an verschiedenen kommunalen Sportstätten mit Fokus auf Funktionserhalt, Betriebskostensenkung, CO2-Reduktion und Barrierefreiheit. Ausgeschlossen waren bestimmte Spezialsportanlagen und die Umwandlung bestimmter Spielfeldbeläge.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgte als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Projektförderung, mit gestaffelten Förderquoten und Maximalbeträgen je nach Art der Sportstätte und finanzieller Lage der Kommune. Eine Mindestfördersumme war festgelegt.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, mussten Maßnahmen vollständig geplant und die Gesamtfinanzierung gesichert sein. Projekte durften vor der Bewilligung nicht begonnen werden, und es gab spezifische Ausschlusskriterien für bestimmte Sportanlagen und Beläge.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erforderte die Verwendung eines spezifischen Formulars und die Einreichung bis zu festgesetzten Stichtagen. Die Prüfung umfasste auch eine technische Begutachtung durch kommunale Dienststellen, und der Nachweis der Verwendung erfolgte vereinfacht.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basierte auf der Richtlinie über die Förderung von kommunalen Sportstätten in Schleswig-Holstein, welche die Grundlage für die Gewährung der Zuwendungen bildete und spezifische Verfahren und Bestimmungen festlegte.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
250.000 €
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Schleswig-Holstein (Deutschland)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe, Umwelt- und Klimaschutz, Dienstleistungssektor
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Prozessoptimierung, Infrastruktur, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Verwaltet von:
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Referat IV 34