Förderung von kommunalen Sportstätten (Sportstättenförderrichtlinie)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Schleswig-Holstein unterstützte Kommunen bei der Sanierung ihrer Sportstätten, um die Sportinfrastruktur zu erhalten und den Sanierungsstau zu reduzieren. Der Fokus lag auf Klimaschutz und dem effizienten Einsatz von Ressourcen. Das Programm bot Zuschüsse für Maßnahmen an verschiedenen Sportanlagen wie Spielfeldern, Hallen und Schwimmbädern.

Wer wird gefördert

Die Sportstättenförderrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein richtete sich primär an Kommunen innerhalb Schleswig-Holsteins, die Sanierungsmaßnahmen an ihrer Sportinfrastruktur planten. Ziel war es, den bestehenden Sanierungsstau zu reduzieren, die Funktionsfähigkeit der Anlagen zu erhalten sowie Aspekte des Klimaschutzes und der Ressourceneffizienz zu berücksichtigen.

Was wird gefördert

Die Förderung umfasste spezifische Sanierungsmaßnahmen an verschiedenen kommunalen Sportstätten mit Fokus auf Funktionserhalt, Betriebskostensenkung, CO2-Reduktion und Barrierefreiheit. Ausgeschlossen waren bestimmte Spezialsportanlagen und die Umwandlung bestimmter Spielfeldbeläge.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgte als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Projektförderung, mit gestaffelten Förderquoten und Maximalbeträgen je nach Art der Sportstätte und finanzieller Lage der Kommune. Eine Mindestfördersumme war festgelegt.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, mussten Maßnahmen vollständig geplant und die Gesamtfinanzierung gesichert sein. Projekte durften vor der Bewilligung nicht begonnen werden, und es gab spezifische Ausschlusskriterien für bestimmte Sportanlagen und Beläge.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren erforderte die Verwendung eines spezifischen Formulars und die Einreichung bis zu festgesetzten Stichtagen. Die Prüfung umfasste auch eine technische Begutachtung durch kommunale Dienststellen, und der Nachweis der Verwendung erfolgte vereinfacht.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basierte auf der Richtlinie über die Förderung von kommunalen Sportstätten in Schleswig-Holstein, welche die Grundlage für die Gewährung der Zuwendungen bildete und spezifische Verfahren und Bestimmungen festlegte.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

250.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Schleswig-Holstein (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe, Umwelt- und Klimaschutz, Dienstleistungssektor

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Prozessoptimierung, Infrastruktur, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

Verwaltet von:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Referat IV 34

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