Wohnraum für Geflüchtete
Das Landesförderprogramm „Wohnraum für Geflüchtete“ in Baden-Württemberg unterstützt Städte und Gemeinden finanziell bei der Schaffung neuen Wohnraums für die gemeindliche Anschlussunterbringung von Geflüchteten. Es bietet Zuschüsse für bauliche Maßnahmen wie Neubau, Erwerb, Änderungen oder Erweiterungen, um dauerhaften und bedarfsgerechten Wohnraum zu gewährleisten und die Integration zu fördern.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm richtet sich primär an Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg, die neuen Wohnraum für die Anschlussunterbringung von Geflüchteten schaffen möchten. Das übergreifende Ziel ist es, durch die Bereitstellung dauerhaften Wohnraums die Integration von Geflüchteten nach deren vorläufiger staatlicher Unterbringung zu unterstützen.
Was wird gefördert?
Dieser Abschnitt detailliert die Arten von Projekten und Maßnahmen, die im Rahmen des Programms gefördert werden, mit einem Schwerpunkt auf der Schaffung von neuem, dauerhaftem Wohnraum für Geflüchtete. Es werden spezifische bauliche Maßnahmen, die förderfähigen Sektoren und die relevanten Projektphasen beschrieben.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt erläutert die Art der finanziellen Unterstützung, die zur Verfügung gestellt wird. Es werden Details zu den Fördersätzen pro Quadratmeter Wohnfläche sowie zur maximalen Projektlaufzeit und den Bindungsfristen des geförderten Wohnraums aufgeführt.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt beschreibt die wesentlichen Bedingungen und Verpflichtungen, die von den Antragstellern und den geförderten Projekten einzuhalten sind. Dies umfasst Eigentumsverhältnisse, Mindeststandards für Wohnraum, Vorgaben zu Nutzungsentgelten und Regelungen zur Kumulierung mit anderen Förderungen.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt beschreibt den Ablauf des Antragsverfahrens für das Förderprogramm, einschließlich der Einreichungsmodalitäten, der erforderlichen Formulare und der Kriterien für die Auswahl und Bewilligung der Förderanträge.
Rechtsgrundlagen
Dieser Abschnitt erläutert die rechtlichen Grundlagen und offiziellen Dokumente, die das Förderprogramm „Wohnraum für Geflüchtete“ etablieren und regeln. Es werden die primäre Verwaltungsvorschrift sowie weitere relevante haushalts- und verwaltungsrechtliche Bestimmungen genannt, die seine Umsetzung formen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
1.000,00 € pro Quadratmeter Wohnfläche
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Baden-Württemberg (Deutschland)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe, Gesundheitswesen, Sozialunternehmen
Begünstigte:
Städte und Gemeinden
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
Verwaltet von:
L-Bank