Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten
Der Freistaat Bayern unterstützt Unternehmen in kleinen bayerischen Skigebieten bei der technischen Erneuerung und Modernisierung von Seilbahnen und betriebsnotwendigen Nebenanlagen. Ziel ist es, technische Standards, Komfort und Qualität zu verbessern sowie zusätzliche Investitionen für Ski- und Sommernutzung zu fördern. Die Förderung erfolgt als Investitions- oder Zinszuschuss mit bis zu 35% der förderfähigen Kosten.
Wer wird gefördert: Seilbahnförderung in Bayern
Das Förderprogramm des Freistaats Bayern richtet sich an Unternehmen in kleinen bayerischen Skigebieten. Es unterstützt die Modernisierung und technische Erneuerung von Seilbahnen und deren Nebenanlagen, um die Qualität und Attraktivität für den Ganzjahrestourismus zu steigern.
Was wird gefördert: Investitionen in bayerische Skigebiete
Das Programm fördert die technische Erneuerung und Modernisierung von Seilbahnen und betriebsnotwendigen Nebenanlagen. Zusätzlich können auch Investitionen für Ski- und Sommernutzung gefördert werden, solange sie in unmittelbarem Zusammenhang mit der grundlegenden Dienstleistung stehen. Nicht gefördert werden Ersatzbeschaffungen, Umschuldungen oder Sanierungen.
Art und Umfang der Seilbahnförderung
Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss oder Zinszuschuss für ein Darlehen, wobei eine Kombination beider Instrumente möglich ist. Die Förderhöhe beträgt bis zu 35% der förderfähigen Kosten für kleine und kommunale Unternehmen, und bis zu 25% für mittlere Unternehmen. Das Investitionsvorhaben muss einen Mindestbetrag von 500.000 Euro erreichen oder einen Primäreffekt nachweisen.
Bedingungen und Anforderungen für Seilbahnprojekte
Für eine Förderung müssen Antragsteller angemessene Eigenmittel einsetzen und ein Konzept für die ganzjährige Nutzung der Anlagen vorlegen. Zudem ist die Prüfung eines Verkehrskonzepts und einer ÖPNV-Anbindung obligatorisch. Das Vorhaben muss mit Umwelt- und Raumordnungsbelangen vereinbar sein und eine besondere Anstrengung des Betriebs erfordern.
Antragsverfahren für Seilbahn-Investitionen
Der Antrag ist vor Vorhabenbeginn bei der zuständigen Regierung einzureichen, zusammen mit einer Gesamtfinanzierungsbestätigung. Antragsformulare sind bei verschiedenen Stellen erhältlich. Unvollständige Anträge können zurückgewiesen werden. Die Entscheidung trifft die zuständige Regierung.
Rechtliche Grundlage der Förderung
Das Förderprogramm basiert auf den "Richtlinien zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten" des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 19. Januar 2023. Es unterliegt den allgemeinen Bestimmungen der Bayerischen Haushaltsordnung und des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 35% der förderfähigen Kosten
Einsendeschluss:
31.12.2025
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern (Deutschland)
Sektoren:
Tourismus, Dienstleistungssektor
Begünstigte:
Tourismus
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Prozessoptimierung, Infrastruktur, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Verwaltet von:
zuständige Bezirksregierung Bayern
Website: