Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen
Das Programm Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen in Baden-Württemberg bot finanzielle Unterstützung für Privatpersonen, kleine Unternehmen und Kommunen. Es zielte darauf ab, schnelle Hilfe zur Wiederbeschaffung von Gegenständen und zur Beseitigung von Infrastrukturschäden nach Katastrophen zu leisten. Die Förderung erfolgte in Form von Zuschüssen, um eine rasche Liquiditätshilfe zu gewährleisten.
Wer wird gefördert: Zielgruppen der Landeshilfen
Das Programm Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen richtete sich an Privatpersonen, kleine Unternehmen und Angehörige freier Berufe sowie Kommunen in Baden-Württemberg, die durch außergewöhnliche und großräumige Schadensereignisse betroffen waren. Ziel war die schnelle Wiederherstellung der Lebensgrundlage und der Infrastruktur.
Was wird gefördert: Förderfähige Maßnahmen und Kosten
Das Programm konzentrierte sich auf die unmittelbare Beseitigung von Schäden und die Wiederbeschaffung notwendiger Güter nach Naturereignissen und Unglücksfällen. Es definierte klar die Art der unterstützten Maßnahmen und die Phasen, in denen Projekte gefördert wurden.
Art und Umfang der Finanzierung
Die Landeshilfen wurden als Zuschüsse gewährt, wobei die Höhe der Förderung je nach Zielgruppe variierte und an bestimmte Schwellenwerte gebunden war. Es handelte sich um eine Anteilsfinanzierung, die eine gewisse Eigenbeteiligung der Betroffenen voraussetzte.
Bedingungen und Anforderungen für die Landeshilfen
Die Gewährung der Landeshilfen war an spezifische Bedingungen geknüpft, darunter die Art des Schadensereignisses, Einkommens- und Umsatzgrenzen sowie die Einhaltung von De-minimis-Regelungen. Es gab zudem besondere Regelungen für Kommunen und die Vermeidung von Überkompensation.
Antragsverfahren: Schritt für Schritt zur Förderung
Das Antragsverfahren für die Landeshilfen war klar strukturiert und erforderte die Einreichung von Formularen bei den örtlich zuständigen Behörden. Die Bearbeitung und Bewilligung erfolgte zügig, um eine schnelle Hilfe zu gewährleisten. Für Kommunen gab es ein separates Verfahren über den Ministerrat.
Rechtsgrundlagen der Landeshilfen
Die Landeshilfen wurden auf der Grundlage spezifischer Richtlinien des Innenministeriums von Baden-Württemberg gewährt und unterlagen zudem den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung und des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes. Diese rechtlichen Grundlagen bildeten den Rahmen für die Gewährung und Abwicklung der Fördermittel.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
Bis zu 2.500 € (Privatpersonen), bis zu 5.000 € (Unternehmen)
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Baden-Württemberg
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Dienstleistungssektor, Sonstige
Begünstigte:
Privatpersonen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Freie Berufe, Kommunen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Verwaltet von:
zuständiges Landratsamt/Bürgermeisteramt in Baden-Württemberg, Regierungspräsidium
Zusätzliche Partner:
Kommunale Landesverbände