Förderung von Projekten zum Thema „START-interaktiv: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Förderprogramm „START-interaktiv“ des BMBF unterstützt Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Bereich „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“. Es richtet sich an Forschungsteams an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sowie an junge Start-ups, um deren Innovationsfähigkeit zu stärken und den Reifegrad ihrer Ergebnisse zu erhöhen.

Wer wird gefördert

Das Programm „START-interaktiv“ fördert Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Bereich digital unterstützter Gesundheit und Pflege in Deutschland, dem EWR und der Schweiz. Es richtet sich an eine breite Palette von Akteuren, darunter Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen verschiedener Größen, insbesondere junge Start-ups. Ziel ist es, die Innovationsfähigkeit in diesem wichtigen Zukunftsfeld zu stärken und die Ergebnisse in die Anwendung zu bringen.

Was wird gefördert

Das Programm „START-interaktiv“ fördert primär Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Feld der interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität. Dies umfasst sowohl grundlegende Forschungsarbeiten zur Erhöhung des Reifegrades als auch risikoreiche, vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben. Die Projekte sollen auf eine breite Anwendung der Ergebnisse in der Praxis abzielen.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm „START-interaktiv“ bietet Zuschüsse zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Die Förderhöhe variiert je nach Antragstellertyp, wobei Start-ups einen maximalen Zuschussbetrag erhalten können und Hochschulen bis zu 100 Prozent der Ausgaben. Die Projekte haben eine Laufzeit von 18 Monaten bis zu 3 Jahren.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung im Rahmen von „START-interaktiv“ zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte rechtliche und operative Bedingungen erfüllen. Dazu gehören die Nutzung der Projektergebnisse innerhalb Deutschlands oder des EWR/Schweiz, die Bereitschaft zur Zusammenarbeit und die Berücksichtigung ethischer Aspekte. Es gibt auch spezifische Bedingungen für die Zusammensetzung des Konsortiums.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Förderung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst ist eine Projektskizze einzureichen, gefolgt von einem förmlichen Förderantrag für positiv bewertete Skizzen. Deadlines für Skizzen sind jährlich der 15. Januar und der 15. Juli.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm „START-interaktiv“ basiert auf einer Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 20. April 2021, die mehrfach geändert wurde. Die aktuellen Texte sind im Bundesanzeiger veröffentlicht und online abrufbar.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Start-ups erhalten pro Projekt maximal 400.000 EUR. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen mit wirtschaftlichem Vorhaben erhalten meistens 50 Prozent der förderfähigen Kosten. KMU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hochschulen oder außeruniversitäre Einrichtungen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Hochschulen oder Unikliniken können für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich 20 Prozent Projektpauschale erhalten.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

15.07.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Deutschland, Europäischer Wirtschaftsraum (EWR), Schweiz

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Forschung und Entwicklung, Informations- und Kommunikationstechnologie

Begünstigte

Begünstigte:

Digital unterstützte Gesundheit und Pflege

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Verwaltet von:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

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