Überregionale Familien- und Seniorenförderung

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Thüringen unterstützt überregionale Maßnahmen, die Familien und Senioren zugutekommen, durch ein spezifisches Förderprogramm. Ziel ist es, die Angebotsstruktur zu gewährleisten und Anreize für innovative familien- und seniorenpolitische Modellprojekte zu schaffen. Die Förderung richtet sich an gemeinnützige Verbände, Träger und Hochschulen.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und Reichweite

Dieses Förderprogramm richtet sich an gemeinnützige Organisationen, Träger und Hochschulen in Thüringen, die überregionale Maßnahmen für Familien und Senioren durchführen. Ziel ist die Stärkung und Unterstützung dieser Zielgruppen im gesamten Freistaat.

Was wird gefördert: Projekte und Maßnahmen

Das Programm unterstützt eine Vielzahl von Aktivitäten, die Familien und Senioren zugutekommen, von der allgemeinen Verbandsarbeit über Familienerholung und -bildung bis hin zu spezifischen Projekten und innovativen Modellvorhaben. Fokus liegt auf überregionaler Wirkung und der Förderung von Personal- und Sachausgaben.

Art und Umfang der Finanzierung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Höhe je nach Art der Maßnahme variiert. Es gibt sowohl Festbetrags- als auch Anteilsfinanzierungen, wobei teilweise hohe Förderquoten von bis zu 90 Prozent erreicht werden können.

Bedingungen und Anforderungen

Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, darunter spezifische inhaltliche Ausrichtungen, Nachweise der Gemeinnützigkeit und die Einhaltung finanzieller und rechtlicher Vorgaben.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess umfasst die fristgerechte Einreichung der Unterlagen beim Thüringer Landesverwaltungsamt, oft nach vorheriger Konzepteinreichung beim Ministerium. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie und verschiedenen Gesetzen des Freistaates Thüringen sowie relevanten Sozialgesetzbüchern, die den Zweck und die Bedingungen der Förderung detailliert festlegen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

60.000,00 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

15.11.2024

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Thüringen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen, Bildung und Berufsbildung

Begünstigte

Begünstigte:

Familienverbände, Familienorganisationen, Träger von Familienferienstätten, überörtliche Einrichtungen der Familienerholung, freie gemeinnützige Träger, Hochschulen, Familien, Senioren

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Experimentelle Entwicklung, Planung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Verwaltet von:

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

Zusätzliche Partner:

Arbeitskreis Thüringer Familienorganisationen e. V. (AKF)

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