Solidarisches Zusammenleben der Generationen
Das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ des Freistaats Thüringen unterstützte Landkreise und kreisfreie Städte bis Ende 2024 dabei, bedarfsgerechte Infrastrukturen für Familien zu sichern und zu entwickeln. Es zielte darauf ab, das generationsübergreifende Zusammenleben zu stärken und kommunale Daseinsvorsorge zu fördern, indem es Maßnahmen in sechs spezifischen Handlungsfeldern finanzierte.
Wer wird gefördert?
Dieses Landesprogramm richtete sich an Thüringer Landkreise und kreisfreie Städte, die Maßnahmen zur Stärkung der Verantwortung in den Bereichen Infrastruktur für Familien und generationsübergreifendes Zusammenleben planten. Es zielte darauf ab, eine bedarfsgerechte und öffentlich verantwortete Infrastruktur zu sichern und zu entwickeln, um das Zusammenleben der Generationen zu stärken.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützte Projekte in verschiedenen Handlungsfeldern, die darauf abzielten, die soziale Infrastruktur für Familien und das generationsübergreifende Zusammenleben zu stärken. Die Förderung umfasste Personal-, Sach-, Verwaltungs- und Honorarausgaben, schloss jedoch Investitionen und bestimmte Anschaffungen aus.
Art und Umfang der Finanzierung
Das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ stellte Fördermittel in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse zur Verfügung. Die Höhe der Zuwendung an die Landkreise und kreisfreien Städte wurde individuell auf Basis spezifischer Kriterien berechnet und konnte bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, wobei ein Mindesteigenanteil der Kommunen von 30 % erforderlich war.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Teilnahme am Programm galten spezifische rechtliche und administrative Voraussetzungen. Dazu gehörten die Vorlage eines integrierten Fachplans, die Einhaltung von Qualitätsstandards und die Gewährleistung der Trägerpluralität. Finanzielle Aspekte wie die Zusammensetzung förderfähiger Ausgaben und der Eigenanteil waren klar geregelt.
Antragsverfahren
Der Antrag für das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ musste jährlich bis zum 15. November beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie eingereicht werden. Nach einer Vorprüfung erfolgte die Weiterleitung an das Thüringer Landesverwaltungsamt für die Bewilligung. Es bestand zudem die Möglichkeit eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns unter bestimmten Voraussetzungen.
Rechtsgrundlagen
Das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ basierte auf spezifischen Richtlinien und einer Vielzahl von Landesgesetzen und Verordnungen. Diese Rechtsgrundlagen gewährleisteten die rechtliche Verankerung und den Rahmen für die Durchführung des Förderprogramms.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung
Region:
Thüringen (Germany)
Sektoren:
Dienstleistungssektor, Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Experimentelle Entwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Verwaltet von:
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Zusätzliche Partner:
gemeinnützige Träger, Verbände der Wohlfahrtspflege, kirchliche Träger, kreisangehörige Städte und Gemeinden