Solidarisches Zusammenleben der Generationen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ des Freistaats Thüringen unterstützte Landkreise und kreisfreie Städte bis Ende 2024 dabei, bedarfsgerechte Infrastrukturen für Familien zu sichern und zu entwickeln. Es zielte darauf ab, das generationsübergreifende Zusammenleben zu stärken und kommunale Daseinsvorsorge zu fördern, indem es Maßnahmen in sechs spezifischen Handlungsfeldern finanzierte.

Wer wird gefördert?

Dieses Landesprogramm richtete sich an Thüringer Landkreise und kreisfreie Städte, die Maßnahmen zur Stärkung der Verantwortung in den Bereichen Infrastruktur für Familien und generationsübergreifendes Zusammenleben planten. Es zielte darauf ab, eine bedarfsgerechte und öffentlich verantwortete Infrastruktur zu sichern und zu entwickeln, um das Zusammenleben der Generationen zu stärken.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützte Projekte in verschiedenen Handlungsfeldern, die darauf abzielten, die soziale Infrastruktur für Familien und das generationsübergreifende Zusammenleben zu stärken. Die Förderung umfasste Personal-, Sach-, Verwaltungs- und Honorarausgaben, schloss jedoch Investitionen und bestimmte Anschaffungen aus.

Art und Umfang der Finanzierung

Das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ stellte Fördermittel in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse zur Verfügung. Die Höhe der Zuwendung an die Landkreise und kreisfreien Städte wurde individuell auf Basis spezifischer Kriterien berechnet und konnte bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, wobei ein Mindesteigenanteil der Kommunen von 30 % erforderlich war.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Teilnahme am Programm galten spezifische rechtliche und administrative Voraussetzungen. Dazu gehörten die Vorlage eines integrierten Fachplans, die Einhaltung von Qualitätsstandards und die Gewährleistung der Trägerpluralität. Finanzielle Aspekte wie die Zusammensetzung förderfähiger Ausgaben und der Eigenanteil waren klar geregelt.

Antragsverfahren

Der Antrag für das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ musste jährlich bis zum 15. November beim Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie eingereicht werden. Nach einer Vorprüfung erfolgte die Weiterleitung an das Thüringer Landesverwaltungsamt für die Bewilligung. Es bestand zudem die Möglichkeit eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns unter bestimmten Voraussetzungen.

Rechtsgrundlagen

Das Landesprogramm „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ basierte auf spezifischen Richtlinien und einer Vielzahl von Landesgesetzen und Verordnungen. Diese Rechtsgrundlagen gewährleisteten die rechtliche Verankerung und den Rahmen für die Durchführung des Förderprogramms.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung

Region

Region:

Thüringen (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Bildung und Berufsbildung, Sozialunternehmen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Experimentelle Entwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Verwaltet von:

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)

Zusätzliche Partner:

gemeinnützige Träger, Verbände der Wohlfahrtspflege, kirchliche Träger, kreisangehörige Städte und Gemeinden

Website:

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