Regionalentwicklung und Gestaltung des demografischen Wandels
Der Freistaat Thüringen unterstützt Maßnahmen zur Regionalentwicklung und zur Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels. Das Programm bietet Zuschüsse für investive und nicht-investive Projekte, darunter die Erstellung von Konzepten, Machbarkeitsstudien und die Umsetzung von Schlüsselmaßnahmen sowie neuartige Modellprojekte zur Sicherung der Daseinsvorsorge. Es zielt darauf ab, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Landesteilen zu gewährleisten und die Zusammenarbeit regionaler Akteure zu stärken.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm des Freistaats Thüringen richtet sich an eine breite Palette von Akteuren im öffentlichen und gemeinnützigen Bereich, die sich der Regionalentwicklung und der Bewältigung des demografischen Wandels widmen. Zu den förderberechtigten Stellen gehören kommunale Körperschaften, Zweckverbände, Vereine und Stiftungen sowie öffentliche Unternehmen, deren Projekte in Thüringen umgesetzt werden und zur Stärkung der regionalen Zusammenarbeit und gleichwertigen Lebensverhältnissen beitragen.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm unterstützt eine Vielzahl von investiven und nicht-investiven Maßnahmen, die der Regionalentwicklung und der Bewältigung des demografischen Wandels dienen. Dies umfasst die Erarbeitung von Konzepten und Strategien, Machbarkeitsstudien, die Umsetzung regional bedeutsamer Schlüsselprojekte und Modellprojekte, die neuartige Beiträge zur Daseinsvorsorge leisten. Förderfähig sind dabei Sach- und Personalausgaben sowie Ausgaben für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, sofern sie nicht vom Zuwendungsempfänger selbst erbracht werden.
Art und Umfang der Förderung
Die Unterstützung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen zur Deckung der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderhöhe variiert je nach Art des Vorhabens, wobei für Projekte des Teils B ein Höchstbetrag von 20.000 EUR und für Modellprojekte ein Höchstbetrag von 200.000 EUR gilt. Die Förderquote beträgt in der Regel bis zu 80 Prozent, für Modellprojekte bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, mit einer Bagatellgrenze von 10.000 EUR für die meisten Vorhaben.
Bedingungen und Voraussetzungen
Die Förderung ist an verschiedene Bedingungen geknüpft, darunter die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung und ein Projektbeginn erst nach Bewilligung. Insbesondere müssen Antragsstellende die Regelungen zur De-minimis-Beihilfe beachten. Es gibt spezifische Bestimmungen für die Zweckbindung von Investitionen, die Beachtung von Barrierefreiheit und umfassende Berichtspflichten.
Antragsverfahren
Der Antrag für das Folgejahr ist jeweils bis zum 30. September des Vorjahres beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft einzureichen, sowohl in Papierform als auch digital. Die Entscheidung über die Bewilligung erfolgt nach fachlicher und formeller Prüfung durch das Ministerium und die zuständigen Bewilligungsbehörden. Nach Abschluss des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf der Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, die die detaillierten Bestimmungen für die Gewährung von Zuwendungen festlegt. Diese Richtlinie wird durch allgemeine haushaltsrechtliche Bestimmungen des Landes Thüringen und europäische De-minimis-Regelungen ergänzt.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
200.000 €
Offen bis:
30.04.2024
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Thüringen (Deutschland)
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Verkehr und Logistik, Sozialunternehmen, Umwelt- und Klimaschutz, Informations- und Kommunikationstechnologie, Bauwesen und Baustoffe, Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung, Sonstige
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Planung, Machbarkeitsstudie, Umsetzung, Experimentelle Entwicklung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Verwaltet von:
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Thüringer Landesverwaltungsamt