Förderung von Maßnahmen für die Gestaltung des Demografischen Wandels

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Dieses Förderprogramm des Landes Sachsen-Anhalt unterstützt Maßnahmen zur Gestaltung des demografischen Wandels, um die Lebensqualität und Daseinsvorsorge in ländlichen und strukturschwachen Gebieten langfristig zu sichern. Es bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse für ein breites Spektrum an Projekten, von Strategieentwicklung bis zur Implementierung alternativer Angebote.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an eine breite Palette von öffentlichen und gemeinnützigen Akteuren in Sachsen-Anhalt, die sich der Gestaltung des demografischen Wandels widmen. Ziel ist es, die Lebensqualität und Daseinsvorsorge in bevölkerungsarmen und strukturschwachen Gebieten langfristig zu sichern.

Die Unterstützung konzentriert sich auf Projekte, die innerhalb Sachsen-Anhalts in Regionen mit besonderen Entwicklungsaufgaben, geringer Bevölkerungsdichte oder überdurchschnittlichem Bevölkerungsrückgang umgesetzt werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden vielfältige Maßnahmen, die zur Bewältigung und Gestaltung des demografischen Wandels beitragen. Dazu gehören die Entwicklung von Strategien, die Umsetzung alternativer Angebotsformen, die Initiierung von Netzwerken sowie die Kofinanzierung von Modellprojekten.

Die förderfähigen Aktivitäten umfassen die Anpassung von Infrastrukturen, die Förderung bürgerschaftlichen Engagements und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts. Förderfähig sind grundsätzlich projektbezogene Personal- und Sachausgaben sowie Investitionen, während allgemeine Verwaltungsausgaben ausgeschlossen sind. Die Projekte können unterschiedliche Entwicklungsphasen abdecken, von der Konzeptentwicklung bis zur Implementierung.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und deckt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ab, bis zu einem Höchstbetrag von 80.000 Euro. Die Projekte haben eine maximale Laufzeit von 24 Monaten, wobei in begründeten Fällen Abweichungen möglich sind.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung und Projektdurchführung gelten spezifische Bedingungen. Dazu gehören der Beginn des Vorhabens nach Antragsstellung, die Einhaltung der De-minimis-Regelung bei Beihilfen, sowie Vorgaben zur Projektlaufzeit und Mittelverwendung. Des Weiteren gibt es Regelungen zur Zweckbindungsfrist und zur Kumulierung mit anderen Förderungen.

Antragsverfahren

Der Antrag für eine Förderung muss schriftlich bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt bis zum 31. März eines jeden Jahres eingereicht werden, und zwar vor Beginn des Vorhabens. Dem Antrag sind eine detaillierte Maßnahmebeschreibung sowie diverse Nachweise wie Registerauszüge, Kostenangebote und Eigenmittelnachweise beizufügen. Die endgültige Entscheidung über die Zuwendung trifft die zuständige oberste Landesbehörde auf Basis eines Vorschlags der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für die Gestaltung des Demografischen Wandels des Landes Sachsen-Anhalt. Ergänzt wird die Rechtsgrundlage durch spezifische Paragraphen der Landeshaushaltsordnung und die EU-Verordnung zu De-minimis-Beihilfen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

80.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.03.2026

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen-Anhalt (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Umwelt- und Klimaschutz, Sozialunternehmen, Forschung und Entwicklung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Politikentwicklung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Experimentelle Entwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Land Sachsen-Anhalt, Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr (MLV)

Verwaltet von:

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

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