Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien – ThStBauFR)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Programm „Förderung städtebaulicher Maßnahmen“ des Freistaats Thüringen unterstützt Städte und Gemeinden bei der Realisierung umfassender städtebaulicher Gesamtmaßnahmen und Einzelvorhaben. Es bündelt Finanzhilfen von Bund, Land und der Europäischen Union (EFRE), um gezielt städtebauliche Missstände zu beseitigen und eine nachhaltige Stadtentwicklung zu fördern. Die Unterstützung erfolgt in Form von Zuschüssen oder Darlehen.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und Reichweite der Städtebauförderung

Dieser Abschnitt erläutert die Förderberechtigung für die Städtebauförderung in Thüringen und benennt Gemeinden als primäre Empfänger. Er definiert den geografischen Geltungsbereich und die übergeordneten Ziele des Programms, die auf eine nachhaltige Stadtentwicklung und die Bewältigung demografischer Herausforderungen abzielen.

Was wird gefördert: Projekte und Thematische Schwerpunkte

Dieser Abschnitt beschreibt die förderfähigen Projekttypen und thematischen Bereiche der Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien. Er umfasst diverse städtebauliche Maßnahmen, von vorbereitenden Planungen über Rückbau- und Baumaßnahmen bis hin zu Modernisierungen, und beleuchtet die spezifischen Programme und dazugehörigen Kosten.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt beschreibt die finanzielle Ausgestaltung der Thüringer Städtebauförderung, einschließlich der Förderarten, der Förderhöhen und -sätze sowie der allgemeinen Projektlaufzeiten. Die Unterstützung erfolgt hauptsächlich in Form von Zuschüssen oder Darlehen, wobei die Höhe und die Bedingungen je nach Programm und Maßnahmenart variieren können.

Bedingungen und Anforderungen: Richtlinien und Vorgaben für Antragsteller

Dieser Abschnitt skizziert die wesentlichen Bedingungen und Auflagen, die Antragsteller (Kommunen) erfüllen müssen, um Förderungen im Rahmen der Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien zu erhalten und zu verwalten. Er behandelt Themen wie die Programmaufnahme, die Notwendigkeit städtebaulicher Entwicklungskonzepte und spezifische Vorgaben für die Projektdurchführung und -berichterstattung.

Antragsverfahren: Ablauf, Auswahl und Dokumentation

Dieser Abschnitt beschreibt den schrittweisen Antragsprozess für die Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien, von der jährlichen Programmanmeldung bis zur Abrechnung der Ausgaben. Er erläutert die benötigten Unterlagen, die Einreichungswege und die Kriterien, nach denen Projekte ausgewählt und bewilligt werden.

Rechtsgrundlage: Gesetzliche und verordnungsrechtliche Rahmenbedingungen

Dieser Abschnitt legt die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente dar, die die Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien autorisieren, etablieren und regeln. Er identifiziert die primäre Legitimitätsquelle des Programms und benennt weitere maßgebliche übergeordnete Bestimmungen, die dessen Umsetzung prägen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Offen bis

Offen bis:

31.12.2022

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Thüringen

Sektoren

Sektoren:

Bauwesen und Baustoffe, Umwelt- und Klimaschutz, Dienstleistungssektor, Forschung und Entwicklung, Energieerzeugung und -versorgung

Begünstigte

Begünstigte:

Kommunen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Machbarkeitsstudie, Umsetzung, Infrastruktur, Prozessoptimierung, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Freistaat Thüringen, Bund, Europäische Union

Verwaltet von:

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), Thüringer Ministerium, Thüringer Aufbaubank

Zusätzliche Partner:

Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA), Landeskirchen, Jüdische Landesgemeinde

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