Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – Gründungsrichtlinie

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Thüringen fördert gezielt Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen kleiner und mittlerer Unternehmen, einschließlich sozialwirtschaftlicher und freiberuflicher Vorhaben. Das Programm bietet Zuschüsse für Intensivberatungen, Existenzgründungspässe, die Einrichtung von Beratungs- und Vernetzungsprojekten sowie Gründungsprämien zur Existenzsicherung in der Vorgründungsphase. Ziel ist es, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in Thüringen zu stärken und die strategische Unternehmensführung zu verbessern.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm richtet sich an natürliche Personen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen planen und noch nicht wirtschaftlich selbstständig sind. Zusätzlich können juristische Personen des privaten Rechts, Thüringer Kammern und Verbände Förderungen für die Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten beantragen. Das übergeordnete Ziel ist es, den Unternehmergeist zu stärken, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung in Thüringen zu fördern und die Leistungsfähigkeit von Gründungen sowie kleinen und mittleren Unternehmen zu verbessern.

Was wird gefördert

Die Gründungsrichtlinie unterstützt verschiedene Maßnahmen zur Stärkung von Unternehmensgründungen und -nachfolgen in Thüringen. Dies umfasst Intensivberatungen zu vielfältigen betriebswirtschaftlichen Themen, die Vergabe von Existenzgründungspässen für individuelle Beratungs-, Qualifizierungs- und Vernetzungsangebote, die Einrichtung und den Betrieb von Projekten zur Begleitung von Gründenden sowie Gründungsprämien zur Existenzsicherung in der Vorgründungsphase, insbesondere für innovationsbasierte Vorhaben.

Art und Umfang der Förderung

Die Gründungsrichtlinie bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Unterstützung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen in Thüringen. Die Förderhöhe variiert je nach Art der Maßnahme, wobei spezifische Standardeinheitskosten oder prozentuale Anteilsfinanzierungen zur Anwendung kommen. Die Projektlaufzeiten sind ebenfalls auf die jeweiligen Fördergegenstände zugeschnitten.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Gewährung von Förderungen im Rahmen der Gründungsrichtlinie gelten spezifische Voraussetzungen und Verpflichtungen, die von der Art der beantragten Unterstützung abhängen. Diese umfassen Anforderungen an die Qualifikation von Berater:innen, die Notwendigkeit von Betreuungsplänen, Regelungen zu Beihilfen wie der De-minimis-Verordnung, finanzielle Bestimmungen und allgemeine administrative Auflagen.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess für die Gründungsrichtlinie ist je nach Fördergegenstand unterschiedlich strukturiert und erfordert die Einreichung formgebundener Anträge bei der Thüringer Aufbaubank (TAB). Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Zuwendungen im Rahmen ihres Ermessens und der verfügbaren Mittel. Die Auszahlung der bewilligten Gelder erfolgt nach Prüfung der Abrufanträge und des Nachweises der entstandenen Ausgaben.

Rechtsgrundlage

Die Gründungsrichtlinie stützt sich auf eine Reihe von rechtlichen Grundlagen, die sowohl auf Landesebene des Freistaates Thüringen als auch auf EU-Ebene angesiedelt sind. Diese Vorschriften gewährleisten die rechtmäßige und zweckgebundene Vergabe der Förderungen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

200.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Thüringen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Machbarkeitsstudie, Experimentelle Entwicklung, Markteinführung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Freistaat Thüringen, Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)

Verwaltet von:

Thüringer Aufbaubank (TAB)

Zusätzliche Partner:

Thüringer Zentrum für Existenzgründungen und Unternehmertum (ThEx), Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern (fachkundige Stellen), selbstständige Unternehmensberater:innen/Beratungsunternehmen, neutrale Einrichtung für Qualitätssicherung.

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