Förderung der Tierzucht
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Vorhaben im Bereich der Tierzucht. Dieses Programm bietet Zuchtverbänden und Tierhaltern Zuschüsse für die Herdbuchführung und Leistungsprüfungen. Ziel ist es, die genetische Qualität und Leistungsmerkmale von Tierbeständen in der Region zu verbessern, insbesondere auch gefährdeter Nutztierrassen.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Zuchtverbände, die Vorhaben im Bereich der Tierzucht in Mecklenburg-Vorpommern durchführen. Endbegünstigte dieser Förderung sind die Halterinnen und Halter von Tierarten, die als Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition klassifiziert sind. Das Programm zielt darauf ab, die Tierzucht und die Qualität von Tierbeständen in der Region zu unterstützen.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt spezifische Maßnahmen im Bereich der Tierzucht, insbesondere die Herdbuchführung und Leistungsprüfungen. Es werden sowohl die damit verbundenen Kosten als auch bestimmte projektbezogene Aktivitäten gefördert, die der Verbesserung der Tierbestände dienen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, wobei die Förderhöhe abhängig von der Art des Vorhabens und der Begünstigten variiert. Es handelt sich um eine Projektförderung als Festbetragsfinanzierung.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller und Endbegünstigte müssen bestimmte rechtliche und inhaltliche Voraussetzungen erfüllen. Es gelten spezifische Regelungen bezüglich der Antragstellung, der Zusammenarbeit zwischen Zuchtverbänden und Tierhaltern sowie beihilferechtliche Bestimmungen.
Antragsverfahren
Der Antrag für die Förderung der Tierzucht muss jährlich bis Ende November für das Folgejahr eingereicht werden. Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei ist für die Bewilligung und Abwicklung zuständig.
Rechtsgrundlage
Die Förderrichtlinie zur Tierzucht basiert auf verschiedenen nationalen und europäischen Rechtsvorschriften, die den rechtlichen Rahmen für die Gewährung der Zuwendungen bilden und die Beihilfefreiheit regeln.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 95 Prozent
Einsendeschluss:
30.11.2025
Offen bis:
30.06.2028
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Mecklenburg-Vorpommern (Germany)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
Begünstigte:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Planung, Umsetzung, Monitoring, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Verwaltet von:
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern