Förderung der Tierzucht

Zuletzt aktualisiert: 12.6.2025
Zuschuss

Die Förderrichtlinie Tierzucht des Freistaates Thüringen unterstützt Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der tierischen Erzeugung. Ziel ist die Förderung wirtschaftlicher Zuchtprogramme zur Sicherung der genetischen Qualität des Tierbestandes. Antragsberechtigt sind Thüringer Zuchtorganisationen, die Zuschüsse für Zuchtbuchführung, Leistungs- und Qualitätsprüfungen sowie Tierschauen erhalten können.

Wer wird gefördert: Thüringer Tierzucht

Die Förderung richtet sich an Thüringer Zuchtorganisationen, die ihre Zuchtprogramme im Freistaat Thüringen durchführen. Endbegünstigte können Tierzüchter, KMU und Hobbytierhalter sein. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der tierischen Erzeugung sowie der Erhalt und die Verbesserung der genetischen Qualität des Tierbestandes in Thüringen.

Was wird gefördert: Maßnahmen in der Tierzucht

Die Richtlinie unterstützt spezifische tierzüchterische Maßnahmen wie die Zuchtbuchführung, Leistungs- und Qualitätsprüfungen sowie die Organisation von Tierschauen. Die förderfähigen Ausgaben sind klar definiert, und der Fokus liegt auf der Sicherung und Verbesserung der genetischen Qualität landwirtschaftlicher Nutztiere.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, primär in Form einer Anteilsfinanzierung von bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es gibt spezifische Höchstbeträge pro Maßnahme und Tierart. Ein Mindestzuschuss von 1.000 Euro ist für Anträge erforderlich.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen spezifische rechtliche und organisatorische Voraussetzungen erfüllt sein, darunter die ordnungsgemäße Führung von Zuchtbüchern und die Einhaltung tierzuchtrechtlicher Regelungen. Die Förderung unterliegt EU-Beihilferegeln und den Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung.

Antragsverfahren für die Tierzuchtförderung

Der Antrag auf Förderung ist schriftlich und fristgerecht beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum einzureichen. Die Bewilligung erfolgt nach Ermessen der Behörde, und die Auszahlung sowie der Verwendungsnachweis unterliegen spezifischen Regelungen.

Rechtsgrundlagen der Tierzuchtförderung

Die Förderung basiert auf der Förderrichtlinie Tierzucht des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft sowie dem Tierzuchtgesetz. Sie wird durch landes- und EU-rechtliche Bestimmungen für Haushaltsführung und Beihilfen gerahmt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

maximal 40.000 € pro Zuchtorganisation und Jahr; bis zu 72.000 € für Fleischrinder; bis zu 206.000 € für Schafe; bis zu 3.000 € für Ziegen; bis zu 38.000 € für Pferde; maximal 10.000 € für Tierschauen (30.000 € für Landestierschauen)

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Thüringen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft

Begünstigte

Begünstigte:

Agriculture, forestry & fishing

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Dienstleistungserbringung, Monitoring, Sensibilisierungskampagnen

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Verwaltet von:

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

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